Stellungnahme der Philip Morris GmbH

die Stellungnahme der Philip Morris GmbH zur nationalen Umsetzung der Rechtsakte der Kommission zur Rückverfolgbarkeit.

(Die Philip Morris GmbH hat eine Stellungnahme zwar eingereicht, der Veröffentlichung auf der Ministeriumswebseite aber offenbar widersprochen: https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Gesundheit/NichtRauchen/_Texte/KeineStellungnahmePhilipMorris.html;jsessionid=3BCBB7B99A71698A4559525DB872B11A.2_cid296. Laut Rechtsauffassung des BMI sind Stellungnahmen im Rahmen der offiziellen Verbändeanhörung dann herauszugeben, wenn diese - wie im vorliegenden Falle - über das Informationsfreiheitsgesetz angefordert werden.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2019
  • Frist
    13. Februar 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Stellungnahm…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme der Philip Morris GmbH [#35729]
Datum
11. Januar 2019 09:42
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Stellungnahme der Philip Morris GmbH zur nationalen Umsetzung der Rechtsakte der Kommission zur Rückverfolgbarkeit. (Die Philip Morris GmbH hat eine Stellungnahme zwar eingereicht, der Veröffentlichung auf der Ministeriumswebseite aber offenbar widersprochen: https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Gesundheit/NichtRauchen/_Texte/KeineStellungnahmePhilipMorris.html;jsessionid=3BCBB7B99A71698A4559525DB872B11A.2_cid296. Laut Rechtsauffassung des BMI sind Stellungnahmen im Rahmen der offiziellen Verbändeanhörung dann herauszugeben, wenn diese - wie im vorliegenden Falle - über das Informationsfreiheitsgesetz angefordert werden.)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „FragDe…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: Stellungnahme der Philip Morris GmbH [#35729]
Datum
14. Januar 2019 14:26
Status
Warte auf Antwort
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „FragDenStaat“ vom 11.01.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Stellungnahme der Philip Morris GmbH [#35729]
Datum
6. Februar 2019 13:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Schreiben vom 6. Februar 2019 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Februar 201…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Schreiben vom 6. Februar 2019
Datum
11. Februar 2019
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Februar 2019, mit dem Sie mich u.a. über die Höhe der Gebühren in Kenntnis setzen. Lassen Sie mich hierzu folgendes anmerken: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 14.09.2017 ist das Ordnungsprinzip der Rahmengebühr der Tarifstelle 2.2 des Gebührenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 IFGGebV nicht gewahrt, wenn - wie im vorliegenden Fall - der obere Gebührenrand lediglich als Kappungsgrenze angewendet wird (OVG 12 B 11.16). Die Gebührenbemessungskriterien des § 10 Abs. 2 IFG sind nicht dem Zweck des Gesetzes entsprechend austariert, wenn das Verbot prohibitiver Gebühren nicht durchgehend vor einer ggf. möglichen individuellen Berücksichtigung in die Bemessung der Gebühr einfließt. Von daher ist die Berechnungsgrundlage für die in Rede stehenden Gebühren i.H.v. unzulässig und wird einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Ferner erbeten Sie eine Begründung für meinen Antrag. Diese lautet wiefolgt: Mit Blick auf den Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu stärken und die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 6), kommt meinem Interesse am Informationszugang ein erhebliches Gewicht zu. Im Rahmen von Recherchen untersuche ich die Einflussnahme von Interessenverbänden und Unternehmen auf politische Entscheidungen. Damit weist mein Antrag einen Bezug zu der vom Gesetz bezweckten Transparenz und der Aufklärung der Umstände der politischen Willensbildung auf. Wie aus meinem Antrag hervor geht, handelt es sich um einen Antrag, den ich in Vertretung des << Adresse entfernt >> gestellt habe. Antragssteller ist dem entsprechend der genannte Verein. Bitte beachten Sie die beigefügte Vollmacht. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
IFG-Verfahren Parlamentwatch Antragsteller/in Philip Morris Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
IFG-Verfahren Parlamentwatch Antragsteller/in Philip Morris
Datum
15. Februar 2019 11:24
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
490,9 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Verfahren Parlamentwatch Antragsteller/in Philip Morris [#35729] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Da…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Verfahren Parlamentwatch Antragsteller/in Philip Morris [#35729]
Datum
15. Februar 2019 11:38
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das von Ihnen angefügte Schreiben. Das Original der Vollmacht werde ich Ihnen per Post zusenden. Sie dürfen der Philip Morris GmbH mitteilen, dass der << Adresse entfernt >> der Antragsteller ist. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Verfahren Parlamentwatch Antragsteller/in Philip Morris [#35729] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Inf…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Verfahren Parlamentwatch Antragsteller/in Philip Morris [#35729]
Datum
12. März 2019 09:43
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme der Philip Morris GmbH“ vom 11.01.2019 (#35729) wurde von Ihnen bisher nicht beantwortet. Ich würde Sie daher bitten, mich über den Stand meiner Anfrage zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
WG: IFG-Verfahren Parlamentwatch Antragsteller/in Philip Morris [#35729] Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: IFG-Verfahren Parlamentwatch Antragsteller/in Philip Morris [#35729]
Datum
13. März 2019 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits in meinem Schreiben vom 6. Februar 2019 mitgeteilt, ist aufgrund von Belangen Dritter, die durch Ihren Antrag auf Informationszugang berührt sind, die Durchführung eines Anhörungsverfahrens nach § 8 IFG erforderlich. Dieses wird derzeit durchgeführt. Erst nach Abschluss des Verfahrens kann ich über die Gewährung der Akteneinsicht entscheiden. Vor diesem Hintergrund wird sich das Verfahren verzögern. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
IFG-Verfahren Parlamentwatch Antragsteller/in Philip Morris Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
IFG-Verfahren Parlamentwatch Antragsteller/in Philip Morris
Datum
9. April 2019 16:18
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.PDF
188,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch IFG-Verfahren Philip Morris [#35729] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich der Able…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch IFG-Verfahren Philip Morris [#35729]
Datum
15. April 2019 08:24
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich der Ablehnung meiner Anfrage. Begründung: Mit Blick auf den Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu stärken und die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 6), kommt meinem Interesse am Informationszugang ein erhebliches Gewicht zu. Im Rahmen von Recherchen untersuche ich u.a. die Frage, wie Interessenvertretungen Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess zu nehmen versucht. Damit weist mein Antrag einen Bezug zu der vom Gesetz bezweckten Transparenz und der Aufklärung der Umstände der politischen Willensbildung auf. Sie führen an, dass in der Stellungnahme der Philip Morris GmbH Informationen enthalten sind, die den Wettbewerb gefährden. Daher habe die Philip Morris GmbH der Veröffentlichung widersprochen. Ich gehe allerdings davon aus, dass es Passagen in der Stellungnahme gibt, die keine sensiblen Daten enthalten. Daher bitte ich darum, mir die Stelllungnahme mit Schwärzungen der geschäftsbezogenen sensiblen Daten zukommen zu lassen. Vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass meinem Antrag selbst in dem Fall stattzugeben ist, in dem die Stellungnahme vollständig aus geschäftsbezogenen sensiblen Daten besteht, da dies zumindest auf Adresse, Anrede, Datum, Betreff, Grußformel etc. nicht zutrifft. Sollten Textstellen aus anderen als den genannten Gründen geschwärzt werden, bitte ich dies entsprechend zu vermerken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
WG: Widerspruch IFG-Verfahren Philip Morris [#35729] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr mit einfacher E-Mail erhoben…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: Widerspruch IFG-Verfahren Philip Morris [#35729]
Datum
16. April 2019 07:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr mit einfacher E-Mail erhobener Widerspruch ist formunwirksam und damit nicht zulässig. Gem. § 70 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ist der Widerspruch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Kein Nachrichtentext
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. April 2019
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Widerspruch IFG-Verfahren Philip Morris [#35729] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheits…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: WG: Widerspruch IFG-Verfahren Philip Morris [#35729]
Datum
18. Juni 2019 08:23
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
439,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme der Philip Morris GmbH“ vom 11.01.2019 (#35729) wurde von Ihnen am 9. April abgelehnt. Gegen den Ablehnungsbescheid legte ich am 18. April 2019 per Fax an die im Bescheid angegebene Nummer Widerspruch ein. Einen Ablehnungbescheid zu meinem Widerspruch per Fax habe ich bis heute nicht erhalten, daher verwundert mich ihr Schreiben vom 14. Juni 2019, in dem Sie mir mitteilen, meinen Widerspruch wegen eines Formfehlers abzulehnen. Anders als von Ihnen dargestellt ist dieser von mir sehr wohl schriftlich, in elektronischer Form nach §3a Absatz 2 VwVfG eingelegt worden. Sollte dieser Widerspruch per Fax Sie nicht erreicht haben, ist die Alternative, dass ich die Anfrage erneut stelle - der bürokratische Aufwand wäre ungleich höher. Daher bitte ich Sie, erneut zu prüfen, ob ein Fax-Eingang am 18. April verzeichnet ist und die Ablehnung meines Widerspruches gegebenenfalls entsprechend neu zu bewerten. Im Anhang finden Sie eine Kopie des per Fax an Sie übersandten Widerspruchs. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - widerspruch-ifg-bmel.pdf Anfragenr: 35729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen