Stellungnahme der RNV-Aufsichtsbehörde zur Freigabe des Gleiskörpers in der Hauptstraße, Heidelberg-Eppelheim für Autos

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Online-Angebot der Rhein-Neckar-Zeitung finde ich unter der Überschrift "Der Gleiskörper bleibt für Autos tabu", datiert 29.12.2018, folgenden Text:
"...
Daher kommt immer wieder die Frage auf: Kann man den Gleiskörper nicht einfach für Autos öffnen?
Um dem ein Ende zu bereiten, hatte Bürgermeisterin Patricia Rebmann bei der technischen Aufsichtsbehörde, die über der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (RNV) steht, um eine klare Stellungnahme gebeten. Diese las sie in der jüngsten Gemeinderatssitzung vor.
..."
https://www.rnz.de/nachrichten/region_artikel,-eppelheim-der-gleiskoerper-bleibt-fuer-autos-tabu-_arid,410111.html

Die "jüngste Gemeinderatssitzung" sollte die vom 22.12.2018 sein. Da ich in der TO der Sitzung keinen entsprechenden Punkt finde, bitte ich Sie um folgende Informationen:

- welches ist die technische Aufsichtsbehörde über die RNV?
- bitte schicken Sie mir die in der Pressemeldung angesprochene Stellungnahme dieser Behörde zu.

Ich möchte auch anregen, diese Informationen auf der Homepage der Stadt, im Rahmen der GR-Sitzungsdokumentation, zu veröffentlichen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Dezember 2018
  • Frist
    29. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, im Online-Angebot der Rhein-Neckar-Zeitung finde ich unter …
An Stadt Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme der RNV-Aufsichtsbehörde zur Freigabe des Gleiskörpers in der Hauptstraße, Heidelberg-Eppelheim für Autos [#35357]
Datum
30. Dezember 2018 15:38
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, im Online-Angebot der Rhein-Neckar-Zeitung finde ich unter der Überschrift "Der Gleiskörper bleibt für Autos tabu", datiert 29.12.2018, folgenden Text: "... Daher kommt immer wieder die Frage auf: Kann man den Gleiskörper nicht einfach für Autos öffnen? Um dem ein Ende zu bereiten, hatte Bürgermeisterin Patricia Rebmann bei der technischen Aufsichtsbehörde, die über der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (RNV) steht, um eine klare Stellungnahme gebeten. Diese las sie in der jüngsten Gemeinderatssitzung vor. ..." https://www.rnz.de/nachrichten/region_artikel,-eppelheim-der-gleiskoerper-bleibt-fuer-autos-tabu-_arid,410111.html Die "jüngste Gemeinderatssitzung" sollte die vom 22.12.2018 sein. Da ich in der TO der Sitzung keinen entsprechenden Punkt finde, bitte ich Sie um folgende Informationen: - welches ist die technische Aufsichtsbehörde über die RNV? - bitte schicken Sie mir die in der Pressemeldung angesprochene Stellungnahme dieser Behörde zu. Ich möchte auch anregen, diese Informationen auf der Homepage der Stadt, im Rahmen der GR-Sitzungsdokumentation, zu veröffentlichen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Heidelberg
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bürgerservice der Stadt Heidelberg ist ab Mittwoch, 2. Januar 2019 wieder zu …
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Automatische Antwort: Stellungnahme der RNV-Aufsichtsbehörde zur Freigabe des Gleiskörpers in der Hauptstraße, Heidelberg-Eppelheim für Autos [#35357]
Datum
30. Dezember 2018 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bürgerservice der Stadt Heidelberg ist ab Mittwoch, 2. Januar 2019 wieder zu erreichen. Viele Grüße
Stadt Heidelberg
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrtAntragsteller/in leider können wir Ihnen als Stadtverwaltung Heidelberg nicht di…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
AW: Stellungnahme der RNV-Aufsichtsbehörde zur Freigabe des Gleiskörpers in der Hauptstraße, Heidelberg-Eppelheim für Autos [#35357]
Datum
2. Januar 2019 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrtAntragsteller/in leider können wir Ihnen als Stadtverwaltung Heidelberg nicht die gewünschten Informationen zukommen lassen. Sie müssten Ihre Anfrage bitte an die Stadt Eppelheim adressieren. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> Danke für den Hinweis! Da habe ich fälschlicherweise Eppelheim als Stadtteil …
An Stadt Heidelberg Details
Von
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Betreff
AW: Stellungnahme der RNV-Aufsichtsbehörde zur Freigabe des Gleiskörpers in der Hauptstraße, Heidelberg-Eppelheim für Autos [#35357]
Datum
2. Januar 2019 13:23
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Danke für den Hinweis! Da habe ich fälschlicherweise Eppelheim als Stadtteil Heidelbergs verortet. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>