Stellungnahme der RNV-Aufsichtsbehörde zur Freigabe des Gleiskörpers in der Hauptstraße, Heidelberg-Eppelheim für Autos
Antrag nach dem LIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Online-Angebot der Rhein-Neckar-Zeitung finde ich unter der Überschrift "Der Gleiskörper bleibt für Autos tabu", datiert 29.12.2018, folgenden Text:
"...
Daher kommt immer wieder die Frage auf: Kann man den Gleiskörper nicht einfach für Autos öffnen?
Um dem ein Ende zu bereiten, hatte Bürgermeisterin Patricia Rebmann bei der technischen Aufsichtsbehörde, die über der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (RNV) steht, um eine klare Stellungnahme gebeten. Diese las sie in der jüngsten Gemeinderatssitzung vor.
..."
https://www.rnz.de/nachrichten/region_artikel,-eppelheim-der-gleiskoerper-bleibt-fuer-autos-tabu-_arid,410111.html
Die "jüngste Gemeinderatssitzung" sollte die vom 22.12.2018 sein. Da ich in der TO der Sitzung keinen entsprechenden Punkt finde, bitte ich Sie um folgende Informationen:
- welches ist die technische Aufsichtsbehörde über die RNV?
- bitte schicken Sie mir die in der Pressemeldung angesprochene Stellungnahme dieser Behörde zu.
Ich möchte auch anregen, diese Informationen auf der Homepage der Stadt, im Rahmen der GR-Sitzungsdokumentation, zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum30. Dezember 2018
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29. Januar 2019
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