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Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat

Die Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015. Ich verweise darauf, dass das Dokument bereits Arne Semsrott zugänglich gemacht worden ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Glyphosat“ gestellt.

Wolf Kunert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stellungnahm…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
Wolf Kunert
Betreff
Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat [#758<< Adresse entfernt >>3]
Datum
2. April 2019 18:53
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat vom 4. September 20<< Adresse entfernt >>5. Ich verweise darauf, dass das Dokument bereits Arne Semsrott zugänglich gemacht worden ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § << Adresse entfernt >> des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § << Adresse entfernt >> des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § << Adresse entfernt >> Abs. << Adresse entfernt >> VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § << Adresse entfernt >>0 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.<< Adresse entfernt >>5 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. << Adresse entfernt >> UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § << Adresse entfernt >> Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolf Kunert <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolf Kunert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Sehr geehrte / sehr geehrter Wolf Kunert, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Sie erhalten w…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat [#758<< Adresse entfernt >>3]
Datum
17. April 2019 15:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte / sehr geehrter Wolf Kunert, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Sie erhalten weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Risikobewertung
Sehr geehrte / sehr geehrter Wolf Kunert, wir kommen zurück auf Ihren Antrag auf Informationszugang. Dieser ist i…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat [#758<< Adresse entfernt >>3]
Datum
26. April 2019 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte / sehr geehrter Wolf Kunert, wir kommen zurück auf Ihren Antrag auf Informationszugang. Dieser ist in Bearbeitung. Die abschließende Bearbeitung des Antrags wird noch weitere Zeit in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungsdauer kann über die Regelfrist des § 7 Absatz 5 Satz 2 Informationsfreiheitsgesetz hinaus gehen, wenn Gründe hierfür vorliegen. Aufgrund der außergewöhnlich hohen Anzahl der gleichgerichteten Anträge (mehr als 36.000) ist ein solcher Fall gegeben. Sollte die abschließende Bearbeitung nicht innerhalb der nächsten vier Wochen erfolgen können, erhalten Sie weitere Zwischennachricht. Wir kommen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesinstitut für Risikobewertung
Sehr geehrte / sehr geehrter Wolf Kunert, Sie haben beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Informationszug…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat [#758<< Adresse entfernt >>3]
Datum
6. Mai 2019 21:22
Status
Anfrage abgeschlossen

Veröffentlichung Glyphosat-Gutachten

Das Bundesinstitut erlaubt Ihnen Zugang zum Glyphosat-Gutachten, allerdings nur zeitlich begrenzt über eine Website des Instituts. Dort lässt sich das Dokument nicht speichern.

Um Ihnen den Zugang zu erleichtern, können Sie links auch einfach auf den Button „Gutachten herunterladen und speichern“ klicken.

Sehr geehrte / sehr geehrter Wolf Kunert, Sie haben beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Informationszugang beantragt. Wir freuen uns über Ihr Interesse an der wissenschaftlichen Arbeit des BfR. Wie in unserer Allgemeinverfügung vom 23.04.20<< Adresse entfernt >>9 (Az.: 80-0703-0<< Adresse entfernt >>.20<< Adresse entfernt >>9/05<< Adresse entfernt >>), veröffentlicht im Bundesanzeiger am 03.05.20<< Adresse entfernt >>9 (https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_official_part), verfügt, erhalten Sie Zugang zu folgendem Dokument: Zusammenfassende Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur IARC-Monographie über Glyphosat vom 4. September 20<< Adresse entfernt >>5 (6-62<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>-05-848<< Adresse entfernt >>023) Für die Neubewertung des Wirkstoffs Glyphosat hat das BfR seine wissenschaftliche Bewertung abschließend mit dem sogenannten „Addendum I“ vorgenommen und über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt. Mit der zusammenfassenden Stellungnahme wurde das Addendum I für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in deutscher Sprache zusammengefasst. Dieses Dokument war für den behördeninternen Gebrauch vorgesehen und ist nicht veröffentlicht. Die maßgebliche Risikobewertung enthält das Addendum I selbst. Dieses wurde durch die EFSA nach Abschluss des wissenschaftlichen Bewertungsverfahrens veröffentlicht. Sämtliche fachlichen Schlussfolgerungen des BfR zum Zeitpunkt des Erkenntnisstandes im Jahr 20<< Adresse entfernt >>5 sind somit seit dem Herbst 20<< Adresse entfernt >>5 für die Öffentlichkeit frei zugänglich (https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/<< Adresse entfernt >>5<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>9-0). Davon ist die Frage zu trennen, ob Dritte diese Texte (Addendum I und zusammenfassende Stellungnahme) ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlichen dürfen. Das BfR macht diesbezüglich sein Urheberrecht geltend und nimmt seine Rechte als wissenschaftliches Institut wahr. Dieses Vorgehen ist für uns als wissenschaftlich arbeitende Institution von grundsätzlicher Bedeutung. Ausführliche Informationen zu der Thematik erhalten Sie hier: https://www.bfr.bund.de/cm/343/keine-krebsrisiken-verheimlicht-saemtliche-fachlichen-schlussfolgerungen-des-bfr-zu-glyphosat-sind-seit-jahren-oeffentlich-zugaenglich.pdf Sie erhalten einen Lesezugang durch Eingabe der Zugangsdaten, die wir Ihnen mit dieser E-Mail zusenden. Der Lesezugang ist allein für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Einer Veröffentlichung und öffentlichen Zugänglichmachung des Dokuments widersprechen wir ausdrücklich. Wir weisen darauf hin, dass wir in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt haben (Urteile des Landgerichts Köln vom << Adresse entfernt >>5.<< Adresse entfernt >>2.20<< Adresse entfernt >>6 - << Adresse entfernt >>4 O 302/<< Adresse entfernt >>5 und des Oberlandesgerichts Köln vom 06.<< Adresse entfernt >>2.20<< Adresse entfernt >>7 - 6 U 8/<< Adresse entfernt >>7). Die Zugangsdaten sind insgesamt ein Jahr lang gültig. Ab erstmaligem Login haben Sie innerhalb des Zeitraums von sieben Tagen die Möglichkeit, sich auch mehrfach einzuloggen. Die Zugangsberechtigung erlischt nach dieser Zeit. Hier gelangen Sie zu der Internetseite für den Informationszugang: https://dokumente.bfr.bund.de/glypo Ihr Benutzername lautet: <<E-Mail-Adresse>> Ihr Kennwort lautet: <<entfernt>> Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.