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Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat

Die Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015. Ich verweise darauf, dass das Dokument bereits Arne Semsrott zugänglich gemacht worden ist.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/63147

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Glyphosat“ gestellt.

Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stellungnahm…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat [#64188]
Datum
2. April 2019 11:02
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015. Ich verweise darauf, dass das Dokument bereits Arne Semsrott zugänglich gemacht worden ist. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/63147
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Bundesinstitut für Risikobewertung
Sehr geehrte / sehr geehrter Julian Pascal Beier, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Sie er…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat [#64188]
Datum
16. April 2019 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte / sehr geehrter Julian Pascal Beier, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Sie erhalten weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Ist bereits absehbar, wie viel Zeit die …
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat [#64188]
Datum
16. April 2019 15:22
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Ist bereits absehbar, wie viel Zeit die Bearbeitung des Antrages in Anspruch nehmen wird? Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 64188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mail Delivery System
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host mail.fragdenstaat.de. I'm sorry to have …
Von
Behörde
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
16. April 2019 15:28
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host mail.fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: host mx2.bund.de[77.87.228.115] said: 550 5.7.1 <<Name und E-Mail-Adresse>>: Recipient address rejected: Requested action not taken: User unknown (in reply to RCPT TO command) Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Ist bereits absehbar, wie viel Zeit die Bearbeitung des Antrages in Anspruch nehmen wird? Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Risikobewertung
Sehr geehrte / sehr geehrter Julian Pascal Beier, wir kommen zurück auf Ihren Antrag auf Informationszugang. Dies…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat [#64188]
Datum
26. April 2019 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte / sehr geehrter Julian Pascal Beier, wir kommen zurück auf Ihren Antrag auf Informationszugang. Dieser ist in Bearbeitung. Die abschließende Bearbeitung des Antrags wird noch weitere Zeit in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungsdauer kann über die Regelfrist des § 7 Absatz 5 Satz 2 Informationsfreiheitsgesetz hinaus gehen, wenn Gründe hierfür vorliegen. Aufgrund der außergewöhnlich hohen Anzahl der gleichgerichteten Anträge (mehr als 36.000) ist ein solcher Fall gegeben. Sollte die abschließende Bearbeitung nicht innerhalb der nächsten vier Wochen erfolgen können, erhalten Sie weitere Zwischennachricht. Wir kommen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Risikobewertung
Sehr geehrte / sehr geehrter Julian Pascal Beier, Sie haben beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Informa…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat [#64188]
Datum
6. Mai 2019 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen

Veröffentlichung Glyphosat-Gutachten

Das Bundesinstitut erlaubt Ihnen Zugang zum Glyphosat-Gutachten, allerdings nur zeitlich begrenzt über eine Website des Instituts. Dort lässt sich das Dokument nicht speichern.

Um Ihnen den Zugang zu erleichtern, können Sie links auch einfach auf den Button „Gutachten herunterladen und speichern“ klicken.

Nicht-öffentliche Anhänge:
bfr-stellungnahme-ocr.pdf
1,2 MB
Sehr geehrte / sehr geehrter Julian Pascal Beier, Sie haben beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Informationszugang beantragt. Wir freuen uns über Ihr Interesse an der wissenschaftlichen Arbeit des BfR. Wie in unserer Allgemeinverfügung vom 23.04.2019 (Az.: 80-0703-01.2019/051), veröffentlicht im Bundesanzeiger am 03.05.2019 (https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_official_part), verfügt, erhalten Sie Zugang zu folgendem Dokument: Zusammenfassende Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur IARC-Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015 (6-6211-05-8481023) Für die Neubewertung des Wirkstoffs Glyphosat hat das BfR seine wissenschaftliche Bewertung abschließend mit dem sogenannten „Addendum I“ vorgenommen und über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt. Mit der zusammenfassenden Stellungnahme wurde das Addendum I für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in deutscher Sprache zusammengefasst. Dieses Dokument war für den behördeninternen Gebrauch vorgesehen und ist nicht veröffentlicht. Die maßgebliche Risikobewertung enthält das Addendum I selbst. Dieses wurde durch die EFSA nach Abschluss des wissenschaftlichen Bewertungsverfahrens veröffentlicht. Sämtliche fachlichen Schlussfolgerungen des BfR zum Zeitpunkt des Erkenntnisstandes im Jahr 2015 sind somit seit dem Herbst 2015 für die Öffentlichkeit frei zugänglich (https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/151119-0). Davon ist die Frage zu trennen, ob Dritte diese Texte (Addendum I und zusammenfassende Stellungnahme) ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlichen dürfen. Das BfR macht diesbezüglich sein Urheberrecht geltend und nimmt seine Rechte als wissenschaftliches Institut wahr. Dieses Vorgehen ist für uns als wissenschaftlich arbeitende Institution von grundsätzlicher Bedeutung. Ausführliche Informationen zu der Thematik erhalten Sie hier: https://www.bfr.bund.de/cm/343/keine-krebsrisiken-verheimlicht-saemtliche-fachlichen-schlussfolgerungen-des-bfr-zu-glyphosat-sind-seit-jahren-oeffentlich-zugaenglich.pdf Sie erhalten einen Lesezugang durch Eingabe der Zugangsdaten, die wir Ihnen mit dieser E-Mail zusenden. Der Lesezugang ist allein für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Einer Veröffentlichung und öffentlichen Zugänglichmachung des Dokuments widersprechen wir ausdrücklich. Wir weisen darauf hin, dass wir in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt haben (Urteile des Landgerichts Köln vom 15.12.2016 - 14 O 302/15 und des Oberlandesgerichts Köln vom 06.12.2017 - 6 U 8/17). Die Zugangsdaten sind insgesamt ein Jahr lang gültig. Ab erstmaligem Login haben Sie innerhalb des Zeitraums von sieben Tagen die Möglichkeit, sich auch mehrfach einzuloggen. Die Zugangsberechtigung erlischt nach dieser Zeit. Hier gelangen Sie zu der Internetseite für den Informationszugang: https://dokumente.bfr.bund.de/glypo Ihr Benutzername lautet: <<E-Mail-Adresse>> Ihr Kennwort lautet: <<entfernt>> Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat“ [#64188] [#64188]
Datum
6. Mai 2019 10:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/64188 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Form der gewährten Einsicht unzureichend ist. U.a. halte ich es für unzulässig, - die Anträge per Allgemeinverfügung zu bescheiden, - die Einsicht zeitlich zu beschränken, - die Einsicht nur durch die Anzeige von Bilddateien, d.h. nicht maschinenlesbar, zu ermöglichen, was z.B. blinden Personen die Einsicht unmöglich macht oder zumindest unzumutbar erschwert, sowie - die Verwendung der Daten stark einzuschränken. Entsprechend bitte ich Sie um Prüfung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anhänge: - 64188.pdf Anfragenr: 64188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag vom 2. April 2019 an das BfR # 15-723/002 II#0056 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 2. April 2019 an das BfR # 15-723/002 II#0056
Datum
14. Mai 2019 17:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-723/002 II#0056   Sehr geehrter Herr Beier,   anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch.   Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
AW: Ihr IFG-Antrag vom 2. April 2019 an das BfR # 15-723/002 II#0056 [#64188] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 2. April 2019 an das BfR # 15-723/002 II#0056 [#64188]
Datum
15. Mai 2019 21:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben. Es würde mich freuen, wenn Sie noch zu dem Aspekt Stellung nehmen würden, dass das BfR die Einsicht lediglich in Form von nicht maschinenlesbaren Grafiken, deren Qualität absichtlich verschlechtert wurde, gewährt, so dass z.B. für Sehbehinderte / Blinde eine Einsichtnahme gänzlich unmöglich gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 64188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: Ihr IFG-Antrag vom 2. April 2019 an das BfR # 15-723/002 II#0056 [#64188] Sehr geehrter Herr Beier, für Ihre …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 2. April 2019 an das BfR # 15-723/002 II#0056 [#64188]
Datum
17. Mai 2019 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Soweit Antragsteller den eingeschränkten Lesezugang aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht nutzen könnten, würde ich es begrüßen, wenn das BfR hierfür Einzelfall-Lösungen anbietet. Im Falle einer diesbezüglichen Vermittlungsbitte würde der BfDI dies beim BfR ebenfalls anregen. Bisher sind mir hierzu aber keine Fälle bekannt. Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.