Stellungnahme des Justizministeriums in einem Petitionsverfahren vor dem Dt. Bundestag

- die Stellungnahme Ihres Ministeriums an den Deutschen Bundestag zur Petition
Pet 4-18-07-451-038996 in anonymisierter Form mit welcher u.a. begründet wird, warum eine Verschärfung der Strafvorschriften des TierSchG problematisch erscheint.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    2. April 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
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Von
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Betreff
Stellungnahme des Justizministeriums in einem Petitionsverfahren vor dem Dt. Bundestag [#59692]
Datum
28. Februar 2019 16:25
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme Ihres Ministeriums an den Deutschen Bundestag zur Petition Pet 4-18-07-451-038996 in anonymisierter Form mit welcher u.a. begründet wird, warum eine Verschärfung der Strafvorschriften des TierSchG problematisch erscheint.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 258/2019 Sehr geehrtAntragst…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 28. Februar 2019 - Stellungnahme des Justizministeriums in einem Petitionsverfahren vor dem Dt. Bundestag [#59692]
Datum
22. März 2019 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 258/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten Sie in der Anlage einen Abdruck der Stellungnahme des BMJV an den Deutschen Bundestag zur Petition Pet 4-18-07-451-038996 in anonymisierter Form. Es werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Übersendung des angefragten Dokuments. Mit freundlichen G…
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Von
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Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 28. Februar 2019 - Stellungnahme des Justizministeriums in einem Petitionsverfahren vor dem Dt. Bundestag [#59692]
Datum
22. März 2019 16:30
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Übersendung des angefragten Dokuments. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>