Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Landtagseingabe 00365/11/17 (10 Seiten) vom 8.7.2014 und Brief der BI Schulwegsicherheit Riede vom 19.8.2014 an das Wirtschaftsministerium

Die Petition Schulwegsicherheit an Landesstraßen in Riede-Felde (Landtagseingabe 00365/11/17) wurde am 26.Juni 2014 vom Nds. Landtag an die Landesregierung "zur Erwägung" überwiesen. In der der Petentin zugesandten Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 8.7.2014 wurden - nach Ansicht der BI und der Petentin - Fehler und Unrichtigkeiten entdeckt: Eine Grundlage für die Erstellung der Prioritätenliste für das Radwegekonzept 2012 des Landes Niedersachsen war im Geschäftsbereich Verden der NLBSTV die Prioritätenreihung des Landkreises Verden. In diesem Schreiben des Landkreises Verden (Herr Lück) vom 20.4.2012 mit dem Titel "Bau von Radwegen an Landesstraßen im Landkreis Verden Hier: Antwort auf die Anfrage vom Straßenbauamt Verden vom 8.2.2012" teilt Herr Lück für den Landkreis Verden die von ihm aufgestellte Prioritätenreihung für den Bau von Radwegen an Landesstraßen mit. In der Tabelle werden die für den Kreis Verden gewählten Kritierien "kreisübergreifend", "Schulweg", "Tourismus" und "Lückenschluß" genannt. Aber: Obwohl Herr Lück betont, dass "die Reihung nach Ortskenntnis gewählt" sei, sind unseres Erachtens Fehler in der Liste: Bei der Position 6 Thedinghausen L 333 (Felde (331) - Okel (DH)) müsste korrekterweise bei "Schulwegsicherheit" und "Lückenschluss" ein "ja" stehen. (Und damit hätte dieses Projekt 4 X ja. Und ist damit erste Wahl!). Mit dem Brief der BI Schulwegsicherheit Riede an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (und den Landkreis Verden) (per Einschreiben!) vom 19.8.2014 haben wir auf diesen Fehler (und andere Unstimmigkeiten) hingewiesen, aber leider keine Antwort oder wenigstens eine Eingangsbescheinigung bekommen. - Schade. --- Die Stellungnahme des Ministeriums vom 8.7.14, den Brief des Landkreises Verden vom 20.4.12 sowie den Brief zur Stellungnahme des Ministeriums von der BI Schulwegsicherheit vom 19.8.2014 findet man mit diesem Link: http://www.bi-schulwegsicherheit-riede.de/unsere-petition/ergebnis-der-petition-im-juni-2014/ .
Meine Frage jetzt hier: Wurden diese Fehler zwischenzeitlich vom zuständigen Ministerium korrigiert?
Ist bei der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - GB Verden heute (am 2.2.2016) bekannt, dass es sich bei der Strecke an der L 333 zwischen Okel (DH) und Riede-Felde (SG Thedinghausen, Krs. Verden) um eine Strecke mit Schulkindern auf dem Weg zur Bushaltestelle handelt und dass der Bau eines kreisübergreifenden Radweges einen "Lückenschluß" darstellt? (Ansonsten besteht ja die Gefahr, dass bei einer Fortschreibung des Radwegekonzeptes auch die Fehler weiter fortgeschrieben werden.)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Februar 2016
  • Frist
    3. März 2016
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Petition Schulw…
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Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Landtagseingabe 00365/11/17 (10 Seiten) vom 8.7.2014 und Brief der BI Schulwegsicherheit Riede vom 19.8.2014 an das Wirtschaftsministerium [#14936]
Datum
2. Februar 2016 19:31
An
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Petition Schulwegsicherheit an Landesstraßen in Riede-Felde (Landtagseingabe 00365/11/17) wurde am 26.Juni 2014 vom Nds. Landtag an die Landesregierung "zur Erwägung" überwiesen. In der der Petentin zugesandten Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 8.7.2014 wurden - nach Ansicht der BI und der Petentin - Fehler und Unrichtigkeiten entdeckt: Eine Grundlage für die Erstellung der Prioritätenliste für das Radwegekonzept 2012 des Landes Niedersachsen war im Geschäftsbereich Verden der NLBSTV die Prioritätenreihung des Landkreises Verden. In diesem Schreiben des Landkreises Verden (Herr Lück) vom 20.4.2012 mit dem Titel "Bau von Radwegen an Landesstraßen im Landkreis Verden Hier: Antwort auf die Anfrage vom Straßenbauamt Verden vom 8.2.2012" teilt Herr Lück für den Landkreis Verden die von ihm aufgestellte Prioritätenreihung für den Bau von Radwegen an Landesstraßen mit. In der Tabelle werden die für den Kreis Verden gewählten Kritierien "kreisübergreifend", "Schulweg", "Tourismus" und "Lückenschluß" genannt. Aber: Obwohl Herr Lück betont, dass "die Reihung nach Ortskenntnis gewählt" sei, sind unseres Erachtens Fehler in der Liste: Bei der Position 6 Thedinghausen L 333 (Felde (331) - Okel (DH)) müsste korrekterweise bei "Schulwegsicherheit" und "Lückenschluss" ein "ja" stehen. (Und damit hätte dieses Projekt 4 X ja. Und ist damit erste Wahl!). Mit dem Brief der BI Schulwegsicherheit Riede an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (und den Landkreis Verden) (per Einschreiben!) vom 19.8.2014 haben wir auf diesen Fehler (und andere Unstimmigkeiten) hingewiesen, aber leider keine Antwort oder wenigstens eine Eingangsbescheinigung bekommen. - Schade. --- Die Stellungnahme des Ministeriums vom 8.7.14, den Brief des Landkreises Verden vom 20.4.12 sowie den Brief zur Stellungnahme des Ministeriums von der BI Schulwegsicherheit vom 19.8.2014 findet man mit diesem Link: http://www.bi-schulwegsicherheit-riede.de/unsere-petition/ergebnis-der-petition-im-juni-2014/ . Meine Frage jetzt hier: Wurden diese Fehler zwischenzeitlich vom zuständigen Ministerium korrigiert? Ist bei der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - GB Verden heute (am 2.2.2016) bekannt, dass es sich bei der Strecke an der L 333 zwischen Okel (DH) und Riede-Felde (SG Thedinghausen, Krs. Verden) um eine Strecke mit Schulkindern auf dem Weg zur Bushaltestelle handelt und dass der Bau eines kreisübergreifenden Radweges einen "Lückenschluß" darstellt? (Ansonsten besteht ja die Gefahr, dass bei einer Fortschreibung des Radwegekonzeptes auch die Fehler weiter fortgeschrieben werden.)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Datum
7. April 2016 10:31
An
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft zur Landtagseingabe 00365/11/17 (10 Seiten) vom 8.7.2014 und Brief der BI Schulwegsicherheit Riede vom 19.8.2014 an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ium" vom 02.02.2016 (#14936) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
8. April 2016 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in unseren Informationen nach, hat Ihnen die Landesbehörde für Straßenbau auf Ihre Anfrage mehrfach geantwortet. Eine Verspätung kann nicht nachvollzogen werden. Mit freundlichen Grüßen
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Datum
8. April 2016 16:19
An
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben, dass "Ihren Informationen nach" mir die NLBSTV schon mehrfach geantwortet habe. - Nun, dann sind Ihre Informationen falsch. Ich habe in der Angelegenheit zu meinem großen Bedauern noch keinerlei Antwort aus Ihrem Hause bekommen. Das ist besonders schade, weil es dabei um Fehler geht, bei denen unbedingt - aus unserer Sicht - vermieden werden sollte, dass sie bei der Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2015 fortgeschrieben werden. - Wohl habe ich zu einer anderen Frage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (nämlich: Verkehrsmengenzählung (VMZ) an der L 333 im Jahr 2005) Antwort von der Landesbehörde bekommen. - Aber leider - trotz dringender Erwartung - nicht von Ihnen bezüglich der Stellungnahme. - Aber vielleicht bekomme ich ja jetzt eine Antwort? In der Schule würde man sagen: "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!" (Scherz.) Ich hoffe, dass Sie die Zeit finden, mir jetzt inhaltlich zu antworten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
16. April 2016 12:13
An
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Landtagseingabe 00365/11/17 (10 Seiten) vom 8.7.2014 und Brief der BI Schulwegsicherheit Riede vom 19.8.2014 an das Wirtschaftsministerium" vom 02.02.2016 (#14936) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben, dass "Ihren Informationen nach" mir die NLBSTV schon mehrfach geantwortet habe. - Nun, dann sind Ihre Informationen falsch. Ich habe in der Angelegenheit zu meinem großen Bedauern noch keinerlei Antwort aus Ihrem Hause bekommen. Das ist besonders schade, weil es dabei um Fehler geht, bei denen unbedingt - aus unserer Sicht - vermieden werden sollte, dass sie bei der Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2015 fortgeschrieben werden. - Wohl habe ich zu einer anderen Frage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (nämlich: Verkehrsmengenzählung (VMZ) an der L 333 im Jahr 2005) Antwort von der Landesbehörde bekommen. - Aber leider - trotz dringender Erwartung - nicht von Ihnen bezüglich der Stellungnahme. - Aber vielleicht bekomme ich ja jetzt eine Antwort? In der Schule würde man sagen: "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!" (Scherz.) Ich hoffe, dass Sie die Zeit finden, mir jetzt inhaltlich zu antworten. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft zur Landtagseingabe 00365/11/17 (10 Seiten) vom 8.…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Betreff
Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft zur Landtagseingabe 00365/11/17 (10 Seiten) vom 8.7.2014 und Brief der BI Schulwegsicherheit Riede vom 19.8.2014 an das Wirtschaftsministerium [#14936]
Datum
22. April 2016 14:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben sich in den letzten Jahren mit Ihrem Anliegen in vielen Schreiben an verschiedene Personen und Institutionen gewandt. Dabei wurde Ihnen stets geantwortet, sofern Sie neue Sachverhalte vorgetragen haben. Der mit Ihnen geführte Schriftwechsel ist in unserem Haus ausgedruckt mittlerweile mehrere Zentimeter dick (genauer gesagt zehn Zentimeter). Ihr Schreiben vom 19.8.2014 haben sie u.a. an den Landkreis Verden gerichtet. Da Sie inhaltlich die im Landkreis Verden erfolgte Abstimmung kritisieren, kann das Wirtschaftsministerium darauf verständlicherweise nicht antworten. In diversen Schreiben wurde Ihnen erläutert, wie das Radwegekonzept für den Bau von Radwegen an Landesstraßen aufgebaut ist. Um die Wünsche vor Ort zu berücksichtigen, wird das Radwegekonzept von der NLStBV in enger Abstimmung mit den Kommunen aufgestellt. Dadurch fließen neben den überregionalen Gesichtspunkten auch örtliche Besonderheiten ein. Auch bei der aktuellen Fortschreibung hat sich wieder gezeigt, dass die Wünsche nach einem Ausbau des Radwegenetzes an den Landesstraßen die Spielräume des Landeshaushalt bei Weitem übersteigen. Von daher erfolgt weiterhin eine Reihung nach Prioritäten. Das Konzept wird im politischen Raum abgestimmt und dient der NLStBV als Planungsgrundlage. Da der Bau von Radwegen an Landesstraßen eine freiwillige Leistung des Landes ist, hat das Konzept keinen gesetzlichen Charakter. Eine Veröffentlichung wird nach der noch ausstehenden politischen Zustimmung voraussichtlich gegen Ende des zweiten Quartals erfolgen. Bis zur Veröffentlichung bitte ich von weiteren Anfragen abzusehen. Die NLStBV werde ich entsprechend unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft zur Landtagseingabe 00365/11/17 (10 Seiten) vom 8.7.2014 und Brief der BI Schulwegsicherheit Riede vom 19.8.2014 an das Wirtschaftsministerium [#14936]
Datum
24. April 2016 17:54
An
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, am 8.4.2016 - als meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz schon 44 Tage überschritten war, schrieben Sie "unseren Informationen nach, hat Ihnen die Landesbehörde für Straßenbau auf Ihre Anfrage mehrfach geantwortet. Eine Verspätung kann nicht nachvollzogen werden." Nachdem ich Ihnen dann mitgeteilt hatte, dass Ihre Behörde mir leider nicht auf diese Anfrage geantwortet habe, verweisen Sie nun auf den Umfang des Schriftwechsels und dass ich das Schreiben vom 19.8.2014 auch an den Landkreis Verden gerichtet habe. Und Sie beantworten meine Frage nach wie vor nicht! - Das ist für mich als Bürgerin enttäuschend. Richtig ist, dass das angesprochene Schreiben im Landkreis Verden seinen Ursprung hat, richtig ist aber auch, dass - nach Auffassung unserer BI - darin Fehler und Unstimmigkeiten sind und dass das Wirtschaftsministerium diese (fehlerhafte) Argumentation übernommen hat. - Wir haben auf diese Fehler in dem besagten Schreiben sowohl den Landkreis als auch das Wirtschaftsministerium - per Einschreiben! - aufmerksam gemacht, haben aber leider weder eine Antwort noch eine Eingangsbestätigung bekommen.(Den Einlieferungsschein des Einschreibens kann ich Ihnen gerne als Kopie zukommen lassen.) Und auch auf das Schreiben vom 20.4.2014 an das Wirtschaftsministerium wurde nicht inhaltlich geantwortet. Es gab eine Art "Zwischenbescheid": Mit Datum vom 12.6.2014 und Aktenzeichen 42/31403-L333 teilte mir ein Mitarbeiter Ihres Hauses mit, dass er für die Beantwortung des Schreibens (vom 20.4.2014) auserkoren wurde, dass er aber das Schreiben nicht beantworten würde, da ja "parallel" die Landtagseingabe liefe. Zwar habe ich dann zeitnah mitgeteilt, dass die Petition am 26.6.2014 im Landtag behandelt wurde und der Landesregierung "zur Erwägung" überwiesen wurde - auf eine Antwort warte ich trotzdem bis heute. - Insofern ist es auch nicht korrekt zu sagen, dass mir "stets geantwortet" wurde. - Das war nicht so. - Gleichwohl danke ich Ihnen, dass Sie mir überhaupt geantwortet haben und für Ihre Hinweise zur Fortschreibung des Radwegekonzeptes 2015. Aber Sie haben sicher auch Verständnis dafür, dass wir im Interesse der Schulwegsicherheit für Grundschulkinder, die ohne Zebrastreifen, Bedarfsampeln und Querungshilfen die vielbefahrene Landesstraße in unserem Dorf im morgendlichen Berufsverkehr auf dem Weg zu ihrer Bushaltestelle queren müssen, bei den zuständigen Stellen weiter nachfragen, warum Anträge auf verkehrsbehördliche Anordnungen (aus dem Jahr 2014!) nicht beschieden werden und Nachfragen zu möglichen Querungshilfen (aus dem Jahr 2012!) nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
17. Juli 2016 16:14
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Landtagseingabe 00365/11/17 (10 Seiten) vom 8.7.2014 und Brief der BI Schulwegsicherheit Riede vom 19.8.2014 an das Wirtschaftsministerium“ vom 02.02.2016 (#14936) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 136 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Datum
27. August 2016 13:26
An
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Landtagseingabe 00365/11/17 (10 Seiten) vom 8.7.2014 und Brief der BI Schulwegsicherheit Riede vom 19.8.2014 an das Wirtschaftsministerium“ vom 02.02.2016 (#14936) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 177 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>