Stellungnahme des RKI / der STIKO im Rahmen des Verfahrens 1 BvR 469 u.a.
In Ihrer Entscheidung 1 BvR 469 u.a. zum Masernschutzgesetz schreiben Sie Folgendes (Rn. 24):
Die Ständige Impfkommission ist ein politisch und weltanschaulich neutrales (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der STIKO), 1972 gegründetes Expertengremium beim Robert Koch-Institut (hierzu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 139). Es soll einen optimalen Einsatz verfügbaren Impfstoffes gewährleisten. An den Sitzungen der Ständigen Impfkommission nehmen auch Expertinnen und Experten der Gesundheitsministerien von Bund und Ländern, des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen, des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts mit beratender Stimme teil. Bei ihrer Arbeit nutzt sie Kriterien der evidenzbasierten Medizin, bezieht insbesondere die Bewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts zur Sicherheit von Impfstoffen mit ein und bedient sich der – fachlichen und administrativen – Unterstützung des Robert Koch-Instituts. Dabei steht weniger eine wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Bewertung im Vordergrund, sondern die Nutzen-Risiko-Abwägung der Wirksamkeit von Impfstoffen und möglichen Impfrisiken. Demnach hat die Ständige Impfkommission nicht nur den Nutzwert einer Impfung für Einzelne, sondern auch für die Gesamtbevölkerung in den Blick zu nehmen (vgl. § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung der STIKO). Nach § 20 Abs. 2 Satz 3 IfSG hat die Kommission die Kernaufgabe, Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und anderer Maßnahmen der Vorsorge gegen übertragbare Krankheiten zu geben und Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion und einer darüber hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung zu entwickeln. Ihre Empfehlungen gelten als medizinischer Standard; sie sind auch Grundlage für die Erstattung von Kosten (vgl. § 20i Abs. 1 Satz 3, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 SGB V). Nach § 20 Abs. 3 IfSG sollen die obersten Gesundheitsbehörden der Länder ihre öffentlichen Empfehlungen auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission aussprechen.
Das RKI hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass diese Ausführungen von Ihnen falsch sind und die STIKO nie irgendwelche Nutzen-Risiko-Analysen für die Impfstoffe Priorix, Priorix Tetra, M-M-RVaxPro und ProQuad erstellt hat. Auch liegen diese Analysen der STIKO nicht vor und können daher nicht Grundlage der Impfempfehlung sein.
https://fragdenstaat.de/a/314386
Ich bitte daher um Übermittlung der Stellungnahme des RKI bzw. der STIKO im Rahmen des o.g. Verfahrens, da ich gerne überprüfen möchte, welche Informationen Ihnen zur Entscheidung vorlagen.
Dies erachte ich für umso wichtiger, da das RKI mitgeteilt hat, Sie bisher nicht über den Irrtum in Ihrer Entscheidung in Kenntnis gesetzt zu haben, dass die STIKO zumindest beim Thema Masern gar nicht nach dem eigenen SOP (Standard Operating Procedure) gearbeitet hat.
https://fragdenstaat.de/a/325392
Vielen Dank im Voraus!
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Datum23. Februar 2025
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26. März 2025
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