Stellungnahme in 1 BvR 2708/19

die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2021, - 1 BvR 2708/19 - (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/12/rk20211201_1bvr270819.html), Rn. ... genannte Stellungnahme der "Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg" an das Bundesverfassungsgericht

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2022
  • Frist
    15. März 2022
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme in 1 BvR 2708/19 [#240581]
Datum
11. Februar 2022 12:19
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2021, - 1 BvR 2708/19 - (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/12/rk20211201_1bvr270819.html), Rn. ... genannte Stellungnahme der "Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg" an das Bundesverfassungsgericht
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240581/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme in 1 BvR 2708/19“ vom 11.02.2022…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahme in 1 BvR 2708/19 [#240581]
Datum
1. Juni 2022 13:55
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
1,0 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme in 1 BvR 2708/19“ vom 11.02.2022 (#240581) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 79 Tage überschritten. Bitte beantworten Sie meine Anfrage umgehend, spätestens binnen 10 Tagen ab heute, d.h. bis zum 11. Juni 2022. Andernfalls sähe ich mich gezwungen, die im Anhang als Entwurf beigefügte Untätigkeitsklage zu erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Auskunftsersuchen nach dem HmbTG vom 11.2.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit Ersuchen vom 11. F…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem HmbTG vom 11.2.2022
Datum
1. Juni 2022 19:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ersuchen vom 11. Februar 2022 haben Sie um Auskunft nach dem HmbTG gebeten. Gegenstand Ihres Auskunftsersuchens ist die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2021, - 1 BvR 2708/19 - genannte Stellungnahme der "Justizbehörde für Freien und Hansestadt Hamburg". Ihr Auskunftsersuchen wird hiermit durch Übersendung der in der in Bezug genommenen Entscheidung des BVerfG genannten Stellungnahme der BJV vom 7. Mai 2022 erfüllt. Ich bitte, die durch die verspätete Beantwortung Ihres Gesuches entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem HmbTG vom 11.2.2022 [#240581] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die schnelle …
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem HmbTG vom 11.2.2022 [#240581]
Datum
2. Juni 2022 00:42
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die schnelle Antwort auf meine Nachfrage und sehe Ihnen nach, dass meine Anfrage wohl zuvor übersehen worden war. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 240581 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
AW: [EXTERN]-AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem HmbTG vom 11.2.2022 [#240581] Lieber << Antragsteller:in >…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ihr Auskunftsersuchen nach dem HmbTG vom 11.2.2022 [#240581]
Datum
2. Juni 2022 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Lieber << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich freue mich, das Sie Ihre Anfrage nach dem HmbTG aufgrund der gestern erhaltenen Antwort als erledigt sehen. Die Tatsache, dass Sie so lange auf Ihre Beantwortung des Auskunftsersuchens haben warten müssen, war für mich gestern Anlass zum Telefonhörer zu greifen. Viele Grüße