Stellungnahme Prof. Ernst-Wilhelm Luthe (Ostfalia Hochschule, Institut für angewandte Rechts- und Sozialforschung) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)

- Stellungnahme von Prof. Ernst-Wilhelm Luthe (Ostfalia Hochschule, Institut für angewandte Rechts- und Sozialforschung) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Matthias Schwager
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Stellungnahme …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Matthias Schwager
Betreff
Stellungnahme Prof. Ernst-Wilhelm Luthe (Ostfalia Hochschule, Institut für angewandte Rechts- und Sozialforschung) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) [#22771]
Datum
16. Juni 2017 22:53
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Stellungnahme von Prof. Ernst-Wilhelm Luthe (Ostfalia Hochschule, Institut für angewandte Rechts- und Sozialforschung) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Matthias Schwager <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Schwager << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Schwager

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz
Datum
20. Juni 2017 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
976,3 KB