Stellungnahme vom 30. März 2017 zum Bericht des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz über die Prüfung der Haushalts-und Wirtschaftsführung der LMK u. der medien+bildung.com gGmbH in den Haushaltsjahren 2010 bis 2014 vom 24. Februar 2017

Stellungnahme vom 30. März 2017 zum Bericht des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz über die Prüfung der Haushalts-und Wirtschaftsführung der LMK und der medien+bildung.com gGmbH in den Haushaltsjahren 2010 bis 2014 vom 24. Februar 2017

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2017
  • Frist
    25. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme …
An Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme vom 30. März 2017 zum Bericht des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz über die Prüfung der Haushalts-und Wirtschaftsführung der LMK u. der medien+bildung.com gGmbH in den Haushaltsjahren 2010 bis 2014 vom 24. Februar 2017 [#23666]
Datum
23. Juni 2017 17:50
An
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme vom 30. März 2017 zum Bericht des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz über die Prüfung der Haushalts-und Wirtschaftsführung der LMK und der medien+bildung.com gGmbH in den Haushaltsjahren 2010 bis 2014 vom 24. Februar 2017
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in den Eingang Ihres u.g. Antrags bestätige ich hiermit. Derzeit wird geprüft, ob und wi…
Von
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Stellungnahme vom 30. März 2017 zum Bericht des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz über die Prüfung der Haushalts-und Wirtschaftsführung der LMK u. der medien+bildung.com gGmbH in den Haushaltsjahren 2010 bis 2014 vom 24. Februar 2017 [#23666]
Datum
26. Juni 2017 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in den Eingang Ihres u.g. Antrags bestätige ich hiermit. Derzeit wird geprüft, ob und wie Ihrem Anliegen entsprochen werden kann. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Auskunftsantrag nach dem LTransPG - Stellungnahme vom 30. März 2017 zum Bericht des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz…
Von
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Betreff
Auskunftsantrag nach dem LTransPG - Stellungnahme vom 30. März 2017 zum Bericht des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz über die Prüfung der Haushalts-und Wirtschaftsführung der LMK u. der medien+bildung.com gGmbH in den Haushaltsjahren 2010 bis 2014 vom
Datum
19. Juli 2017 09:31
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihres u.g. Antrags übersende ich Ihnen hiermit das gewünschte Dokument. Mit freundlichen Grüßen