Stellungnahme vom Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts

- die Stellungnahme vom Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik im Rahmen der Verbändebeteiligung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Jürgen Plaumann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Jürgen Plaumann
Betreff
Stellungnahme vom Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts [#22939]
Datum
18. Juni 2017 11:34
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme vom Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik im Rahmen der Verbändebeteiligung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Jürgen Plaumann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jürgen Plaumann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Plaumann

Jetzt für 2023 spenden - wir brauchen noch 120.000 Euro!

Sei mit Deiner Spende dabei und unterstütze uns beim #FragenKlagenHaben für mehr Transparenz – davon singen wir jetzt auch im neuen Weihnachtssong!

Zum Musikvideo & spenden!

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Stellungnahme Verband der Landesarchäologen zum Entwurf eines Gesetzes über die Neuregelung des KGSG Sehr geehr…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Stellungnahme Verband der Landesarchäologen zum Entwurf eines Gesetzes über die Neuregelung des KGSG
Datum
27. Oktober 2017 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Plaumann, anliegend übersende ich Ihnen die erbetene Stellungnahme und bitte Sie die Verspätung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen