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Stellungnahme von BDI zu Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung(Änderung des UVPG und Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU)

- die Stellungnahme von BDI im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung(Änderung des UVPG und Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU)"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Maximilian Rink
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Maximilian Rink
Betreff
Stellungnahme von BDI zu Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung(Änderung des UVPG und Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU) [#21899]
Datum
15. Juni 2017 13:25
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von BDI im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung(Änderung des UVPG und Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU)" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Maximilian Rink <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Rink << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Rink

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: Stellungnahme vom BDI zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfu…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Stellungnahme vom BDI zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (Änderung des UVPG und Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU) [#21899]
Datum
26. Juli 2017 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rink, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.06.2017, in der Sie um Übersendung der Stellungnahme vom Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen – nachdem das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung am 7. Juli 2017 abgeschlossen wurde (vgl. § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a UIG) – gemäß § 4 UIG die gewünschte Information zugänglich, Sie finden sie dieser Mail als pdf-Datei beigefügt. Mir ist bekannt, dass Sie Ihren Antrag im Rahmen der Aktion „Gläserne Gesetze“ gestellt haben. Daher gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag ausschließlich auf den Inhalt der Verbandsstellungnahme bezieht und sich nicht zusätzlich auf in der Stellungnahme enthaltene personenbezogene Daten erstreckt. Daher habe ich die in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten (Namen und Durchwahl des Bearbeiters/ Unterschrift etc.) zum Schutz der Rechte des betroffenen Dritten geschwärzt und gehe davon aus, dass Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind. Andernfalls wäre ich gehalten gewesen, eine Anhörung des in seinen Rechten betroffenen Dritten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 UIG durchzuführen. Dieses Drittbeteiligungsverfahren hätte die Bearbeitung Ihres Antrags deutlich verzögert. Sollten Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein, bitte ich um eine kurze Rückmeldung. Ich werde dann einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid ausfertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Mit freundlichen Grüßen