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Stellungnahme von Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. zu BauGB-Novelle 2016

- die Stellungnahme von Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "BauGB-Novelle 2016"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. Juni 2017
  • Frist
    25. Juli 2017
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme von Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. zu BauGB-Novelle 2016 [#23589]
Datum
21. Juni 2017 12:09
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "BauGB-Novelle 2016" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: Stellungnahme von Verband Deutscher Architekten e. V. zu BauGB-Novelle 2016 [#23581] Sehr geehrtAntragsteller/…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Stellungnahme von Verband Deutscher Architekten e. V. zu BauGB-Novelle 2016 [#23581]
Datum
13. Juli 2017 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre 14 Anträge vom 21. Juni 2017, in denen Sie um Übersendung von Stellungnahmen verschiedener Verbände im Rahmen der Verbändebeteiligung zur "BauGB-Novelle 2016" nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschten Stellungnahmen folgender Verbände zugänglich: - Verband Deutscher Architekten e. V. - Verband Privater Bauherren e. V. - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. Sie finden sie dieser Mail als pdf-Dateien beigefügt. Die von Ihnen darüber hinaus angefragten Verbände (Bund Deutscher Architekten; Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V.; Bundesingenieurkammer; Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.; Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V.; Deutscher Mieterbund e. V.; Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.; Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e. V.; Verband Beratender Ingenieure VBI; Verein Deutscher Ingenieure e. V.; Zentralverband Sanitär Heizung Klima) wurden im Rahmen des o. g. Gesetzgebungsverfahrens zwar beteiligt, haben jedoch keine Stellungnahme eingereicht. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass zu einem Teil Ihres Antrages keine Informationen vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: Stellungnahme von Verband Deutscher Architekten e. V. zu BauGB-Novelle 2016 [#23581] Sehr geehrtAntragsteller/…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Stellungnahme von Verband Deutscher Architekten e. V. zu BauGB-Novelle 2016 [#23581]
Datum
13. Juli 2017 14:29
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre 14 Anträge vom 21. Juni 2017, in denen Sie um Übersendung von Stellungnahmen verschiedener Verbände im Rahmen der Verbändebeteiligung zur "BauGB-Novelle 2016" nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschten Stellungnahmen folgender Verbände zugänglich: - Verband Deutscher Architekten e. V. - Verband Privater Bauherren e. V. - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. Sie finden sie dieser Mail als pdf-Dateien beigefügt. Die von Ihnen darüber hinaus angefragten Verbände (Bund Deutscher Architekten; Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V.; Bundesingenieurkammer; Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.; Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V.; Deutscher Mieterbund e. V.; Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.; Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e. V.; Verband Beratender Ingenieure VBI; Verein Deutscher Ingenieure e. V.; Zentralverband Sanitär Heizung Klima) wurden im Rahmen des o. g. Gesetzgebungsverfahrens zwar beteiligt, haben jedoch keine Stellungnahme eingereicht. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass zu einem Teil Ihres Antrages keine Informationen vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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Von
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Betreff
AW: Stellungnahme von Verband Deutscher Architekten e. V. zu BauGB-Novelle 2016 [#23581]
Datum
13. Juli 2017 14:29
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre 14 Anträge vom 21. Juni 2017, in denen Sie um Übersendung von Stellungnahmen verschiedener Verbände im Rahmen der Verbändebeteiligung zur "BauGB-Novelle 2016" nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschten Stellungnahmen folgender Verbände zugänglich: - Verband Deutscher Architekten e. V. - Verband Privater Bauherren e. V. - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. Sie finden sie dieser Mail als pdf-Dateien beigefügt. Die von Ihnen darüber hinaus angefragten Verbände (Bund Deutscher Architekten; Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V.; Bundesingenieurkammer; Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.; Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V.; Deutscher Mieterbund e. V.; Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.; Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e. V.; Verband Beratender Ingenieure VBI; Verein Deutscher Ingenieure e. V.; Zentralverband Sanitär Heizung Klima) wurden im Rahmen des o. g. Gesetzgebungsverfahrens zwar beteiligt, haben jedoch keine Stellungnahme eingereicht. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass zu einem Teil Ihres Antrages keine Informationen vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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13. Juli 2017 14:29
Status
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13. Juli 2017 14:29
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13. Juli 2017 14:29
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13. Juli 2017 14:29
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13. Juli 2017 14:29
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13. Juli 2017 14:29
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13. Juli 2017 14:29
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13. Juli 2017 14:29
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13. Juli 2017 14:29
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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre 14 Anträge vom 21. Juni 2017, in denen Sie um Übersendung von Stellungnahmen verschiedener Verbände im Rahmen der Verbändebeteiligung zur "BauGB-Novelle 2016" nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschten Stellungnahmen folgender Verbände zugänglich: - Verband Deutscher Architekten e. V. - Verband Privater Bauherren e. V. - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. Sie finden sie dieser Mail als pdf-Dateien beigefügt. Die von Ihnen darüber hinaus angefragten Verbände (Bund Deutscher Architekten; Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V.; Bundesingenieurkammer; Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.; Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V.; Deutscher Mieterbund e. V.; Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.; Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e. V.; Verband Beratender Ingenieure VBI; Verein Deutscher Ingenieure e. V.; Zentralverband Sanitär Heizung Klima) wurden im Rahmen des o. g. Gesetzgebungsverfahrens zwar beteiligt, haben jedoch keine Stellungnahme eingereicht. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass zu einem Teil Ihres Antrages keine Informationen vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen