Stellungnahme von Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. zu Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen

- die Stellungnahme von Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Stellungnahme von Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. zu Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen [#21931]
Datum
15. Juni 2017 13:32
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Bundesverband Finanzdienstle…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Stellungnahme von Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. zu Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen [#21931]
Datum
18. Juli 2017 01:09
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. zu Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen“ vom 15.06.2017 (#21931) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Ihr IFG-Antrag im Rahmen der FragdenStaat-Kampagne "Gläserne Gesetze" V B 5 - O 1319/17/10299 :006 Stel…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag im Rahmen der FragdenStaat-Kampagne "Gläserne Gesetze"
Datum
20. Juli 2017 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
V B 5 - O 1319/17/10299 :006 Stellungnahme von Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen" Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, über das Internetportal „Gläserne Gesetze“ haben Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt und um Informationen zu einem Gesetzentwurf gebeten. Seit Freischaltung des Portals Mitte Juni 2017 ist im Bundesministerium der Finanzen in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Anträgen eingegangen. Ich bedauere, diese Anträge aus Kapazitätsgründen nicht zeitnah bearbeiten zu können, und bitte dafür um Ihr Verständnis. Das Bundesministerium der Finanzen bereitet derzeit ohnehin eine Veröffentlichung von Referentenentwürfen und von zu diesen im Rahmen der Verbändebeteiligung eingegangenen Stellungnahmen im Internet vor. Hierdurch soll die Transparenz bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen in Bundesministerien erhöht werden. Im Hinblick auf die in Kürze erfolgende Veröffentlichung gehe ich - auch im Hinblick auf andernfalls eventuell anfallende Gebühren - von Ihrem Einverständnis aus, dass ich Ihren Antrag nicht individuell bescheide. Mit freundlichen Grüßen