Stellungnahme von Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V zu Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)

- die Stellungnahme von Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme von Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V zu Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung) [#22492]
Datum
15. Juni 2017 23:31
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre IFG-Anträge Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anträge auf Zugang zu verschiedenen Stellungnah…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre IFG-Anträge
Datum
16. Juni 2017 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anträge auf Zugang zu verschiedenen Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung). Wir verweisen auf folgenden Internetauftritt hin: http://www.bmwi.de/Navigation/DE/Service/Stellungnahmen/TMG-WLAN-3/stellungnahmen-wlan.html, wo sie alle eingegangenen Stellungnahmen zum Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (neues WLAN-Gesetz) finden. Wir regen an, dass sie Ihre Anträge zurücknehmen, da wir diese sonst voraussichtlich nach § 9 Abs. 3 IFG ablehnen würden. Sollten sich Ihre Auskunftsbegehren hingegen auf etwaige Stellungnahmen zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes beziehen, das im Juli vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, bitten wir um einen klarstellenden Hinweis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anträge [#22492] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Di…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anträge [#22492]
Datum
25. Juni 2017 20:04
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Die hier gestellte Anfrage bezieht sich auf die Stellungnahme zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes. Bitte senden Sie mir das entsprechende Dokument, beziehungsweise einen entsprechenden Link, zu. Ich werde noch separat alle meine Anfragen, die sich auf Stellungnahmen zum Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes beziehen, zurückziehen, sofern die Dokumente unter dem von Ihnen übersandten Link einsehbar sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 22492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Gesendet:…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Stellungnahme von Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V zu Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung) [#22492]
Datum
21. Juli 2017 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Donnerstag, 15. Juni 2017 23:31 An: POSTSTELLE (INFO), ZB5-Post Betreff: Stellungnahme von Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V zu Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung) [#22492] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungnahme von Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,