Stellungnahme von Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V zu Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)

- die Stellungnahme von Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Stellungnahme von Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V zu Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung) [#23274]
Datum
19. Juni 2017 21:32
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Bundesverband Informationswi…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Stellungnahme von Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V zu Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung) [#23274]
Datum
3. August 2017 14:16
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V zu Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)“ vom 19.06.2017 (#23274) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in ich kann Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage bereits am 21. Juli 2017 beantwortet wurd…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Stellungnahme von Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V zu Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung) [#23274]
Datum
4. August 2017 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich kann Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage bereits am 21. Juli 2017 beantwortet wurde. Das per E-Mail versandte Schreiben habe ich nochmals beigefügt. Es bezieht sich auf insgesamt drei Anfragen, unter anderem auch auf Ihre Anfrage mit der Nummer #23274 (s. Zeile „Bezug“). Im Übrigen kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen gewünschten Dokumente mittlerweile unter folgendem Link öffentlich abrufbar sind: http://www.bmwi.de/Navigation/DE/Service/Stellungnahmen/Rechtssicherheit-WLAN/stellungnahmen-wlan.html Vor diesem Hintergrund gehe ich weiterhin von Ihrem Einverständnis aus, dass ich Ihren Antrag nicht individuell bescheide. Freundliche Grüße