Stellungnahme von Bundesverband Internetmedizin zu Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (E-Health-Gesetz)

- die Stellungnahme von Bundesverband Internetmedizin im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (E-Health-Gesetz)"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Florian Brucker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Florian Brucker
Betreff
Stellungnahme von Bundesverband Internetmedizin zu Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (E-Health-Gesetz) [#22743]
Datum
16. Juni 2017 18:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Bundesverband Internetmedizin im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (E-Health-Gesetz)" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Florian Brucker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Florian Brucker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Brucker

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) = FCber das Internetportal „Gläserne Gesetze“ Sehr geehrter…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) = FCber das Internetportal „Gläserne Gesetze“
Datum
18. Juli 2017 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Brucker, über das Internetportal „Gläserne Gesetze“ haben Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt und um Informationen zu einem Gesetzentwurf gebeten. Seit Freischaltung des Portals Mitte Juni 2017 ist im Bundesministerium für Gesundheit in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Anträgen eingegangen. Ich bedauere, diese Anträge aus Kapazitätsgründen nicht zeitnah bearbeiten zu können, und bitte dafür um Ihr Verständnis. Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet derzeit ohnehin eine Veröffentlichung von Referentenentwürfen und von zu diesen im Rahmen der Verbändebeteiligung eingegangenen Stellungnahmen im Internet vor. Hierdurch soll die Transparenz bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen in Bundesministerien erhöht werden. Im Hinblick auf die in Kürze erfolgende Veröffentlichung gehe ich - auch im Hinblick auf andernfalls eventuell anfallende Gebühren - von Ihrem Einverständnis aus, dass ich Ihren Antrag nicht individuell bescheide. Mit freundlichen Grüßen