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Stellungnahme von Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen zu Novelle ElektroG

- die Stellungnahme von Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Novelle ElektroG"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Johannes Günther
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Johannes Günther
Betreff
Stellungnahme von Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen zu Novelle ElektroG [#22163]
Datum
15. Juni 2017 15:07
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Novelle ElektroG" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Johannes Günther <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Günther << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Günther
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Günther, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Juni 2017, in der Sie um Übersendung der Stellu…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Stellungnahme von Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen zu Novelle ElektroG
Datum
12. Juli 2017 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
132,4 KB
Sehr geehrter Herr Günther, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Juni 2017, in der Sie um Übersendung der Stellungnahme der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen zur Novelle des ElektroG nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information zugänglich, Sie finden Sie dieser Mail als pdf-Datei beigefügt. Mir ist bekannt, dass Sie Ihren Antrag im Rahmen der Aktion "Gläserne Gesetze" gestellt haben. Daher gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag ausschließlich auf den Inhalt der Verbandsstellungnahme bezieht und sich nicht zusätzlich auf in der Stellungnahme enthaltene personenbezogene Daten erstreckt. Daher habe ich die in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten zum Schutz der Rechte des betroffenen Dritten geschwärzt und gehe davon aus, dass Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind. Andernfalls wäre ich gehalten gewesen, eine Anhörung des in seinen Rechten betroffenen Dritten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 UIG durchzuführen. Dieses Drittbeteiligungsverfahren hätte die Bearbeitung Ihres Antrags deutlich verzögert. Sollte Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein, bitte ich um eine kurze Rückmeldung. Ich werde dann einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid ausfertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Mit freundlichen Grüßen

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Johannes Günther
Sehr geehrte Damen und Herren, Das ist super so. Haben Sie vielen Dank für die zügige und freundliche Bearbeitung…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Johannes Günther
Betreff
AW: Stellungnahme von Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen zu Novelle ElektroG [#22163]
Datum
12. Juli 2017 17:47
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Das ist super so. Haben Sie vielen Dank für die zügige und freundliche Bearbeitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Günther Anfragenr: 22163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Günther << Adresse entfernt >>