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Stellungnahme von Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. zu Altrip-Novelle UmwRG

- die Stellungnahme von Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Altrip-Novelle UmwRG"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungnahm…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme von Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. zu Altrip-Novelle UmwRG [#23001]
Datum
18. Juni 2017 14:20
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Altrip-Novelle UmwRG" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Hölderlinstraße 44 71384 Weinatadt
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
UIG-Anträge - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Eu…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
UIG-Anträge - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 07. November 2013 in der Rechtssache C-72/12
Datum
3. Juli 2017 09:19
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 18.06.2017, in der Sie um Übersendung mehrerer Stellungnahmen des VKU, des DVGW, des DGB und des DStG nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht vorhanden, da der VKU, der DVGW, der DGB und der DStG im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 07. November 2013 in der Rechtssache C-72/12 keine Stellungnahmen eingereicht haben. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihre Anträge nicht weiterverfolgt werden sollen. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass zu Ihren Anträgen keine Informationen vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
UIG-Anträge - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Eu…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
UIG-Anträge - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 07. November 2013 in der Rechtssache C-72/12
Datum
3. Juli 2017 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 18.06.2017, in der Sie um Übersendung mehrerer Stellungnahmen des VKU, des DVGW, des DGB und des DStG nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht vorhanden, da der VKU, der DVGW, der DGB und der DStG im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 07. November 2013 in der Rechtssache C-72/12 keine Stellungnahmen eingereicht haben. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihre Anträge nicht weiterverfolgt werden sollen. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass zu Ihren Anträgen keine Informationen vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
UIG-Anträge - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Eu…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
UIG-Anträge - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 07. November 2013 in der Rechtssache C-72/12
Datum
3. Juli 2017 09:19
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 18.06.2017, in der Sie um Übersendung mehrerer Stellungnahmen des VKU, des DVGW, des DGB und des DStG nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht vorhanden, da der VKU, der DVGW, der DGB und der DStG im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 07. November 2013 in der Rechtssache C-72/12 keine Stellungnahmen eingereicht haben. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihre Anträge nicht weiterverfolgt werden sollen. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass zu Ihren Anträgen keine Informationen vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
UIG-Anträge - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Eu…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
UIG-Anträge - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 07. November 2013 in der Rechtssache C-72/12
Datum
3. Juli 2017 09:19
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 18.06.2017, in der Sie um Übersendung mehrerer Stellungnahmen des VKU, des DVGW, des DGB und des DStG nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht vorhanden, da der VKU, der DVGW, der DGB und der DStG im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 07. November 2013 in der Rechtssache C-72/12 keine Stellungnahmen eingereicht haben. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihre Anträge nicht weiterverfolgt werden sollen. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass zu Ihren Anträgen keine Informationen vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen