Stellungnahme von Deutsche Weinanalytiker e.V. zu Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes

- die Stellungnahme von Deutsche Weinanalytiker e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Marc Kura
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Marc Kura
Betreff
Stellungnahme von Deutsche Weinanalytiker e.V. zu Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes [#22850]
Datum
18. Juni 2017 09:01
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Deutsche Weinanalytiker e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marc Kura <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Kura
Marc Kura
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Deutsche Weinanalytiker e.V.…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Marc Kura
Betreff
AW: Stellungnahme von Deutsche Weinanalytiker e.V. zu Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes [#22850]
Datum
17. September 2017 22:05
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Deutsche Weinanalytiker e.V. zu Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes“ vom 18.06.2017 (#22850) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 59 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 22850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marc Kura
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Marc Kura
Betreff
AW: AW: Stellungnahme von Deutsche Weinanalytiker e.V. zu Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes [#22850]
Datum
21. April 2018 21:35
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungnahme von Deutsche Weinanalytiker e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 22850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihr Antrag an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Az. 114-05111/0052 Sehr geehrter Herr Kura, …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihr Antrag an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
24. April 2018 17:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrter Herr Kura, ich bestätigen den Eingang ihrer Nachricht über das Portal "Frage den Staat" beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Kura, anhängendes Schreiben übersende ich zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: Stellungnahme von Deutsche Weinanalytiker e.V. zu Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes [#22850]
Datum
15. Mai 2018 14:34
Status
Sehr geehrter Herr Kura, anhängendes Schreiben übersende ich zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen