Stellungnahme von Deutscher Amtsanwaltsverein e.V. zu Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten

- die Stellungnahme von Deutscher Amtsanwaltsverein e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Tobias Sachs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Tobias Sachs
Betreff
Stellungnahme von Deutscher Amtsanwaltsverein e.V. zu Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten [#22310]
Datum
15. Juni 2017 17:03
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Deutscher Amtsanwaltsverein e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs

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Bundesministerium der Justiz
AZ: 1451/6II-Z3 607/2017 (6) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie haben über das Inter…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Stellungnahme von Deutscher Amtsanwaltsverein e.V. zu Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten [#22310]
Datum
25. Juli 2017 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
AZ: 1451/6II-Z3 607/2017 (6) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie haben über das Internetportal „Gläserne Gesetze“ einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt und um Informationen zu einem Gesetzentwurf gebeten. Seit Freischaltung des Portals Mitte Juni 2017 sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sehr viele solcher Anträge eingegangen. Sie können aus Kapazitätsgründen nicht zeitnah bearbeitet werden. Ich bitte um Ihr Verständnis. Schon heute finden Sie allerdings die Referentenentwürfe des BMJV aus der laufenden Legislaturperiode und viele Stellungnahmen von Verbänden auf www.bmjv.bund.de (www.bmjv.de/transparenz). An der Vervollständigung dieses Internetangebots wird derzeit gearbeitet. So soll die Transparenz bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen weiter erhöht werden. Vor diesem Hintergrund gehe ich von Ihrem Einverständnis aus, dass ich Ihren Antrag nicht individuell bescheide. Mit freundlichen Grüßen