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Stellungnahme von Deutscher Bauernverband zu BauGB-Novelle 2016

- die Stellungnahme von Deutscher Bauernverband im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "BauGB-Novelle 2016"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Thorsten Keller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Thorsten Keller
Betreff
Stellungnahme von Deutscher Bauernverband zu BauGB-Novelle 2016 [#23335]
Datum
19. Juni 2017 23:02
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Deutscher Bauernverband im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "BauGB-Novelle 2016" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Thorsten Keller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thorsten Keller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Keller
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für Ihre drei Anträge vom 19. Juni 2017, in denen Sie um Übersendung von S…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Stellungnahme von Deutscher Bauernverband zu BauGB-Novelle 2016 [#23335]
Datum
13. Juli 2017 14:30
Status
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für Ihre drei Anträge vom 19. Juni 2017, in denen Sie um Übersendung von Stellungnahmen verschiedener Verbände im Rahmen der Verbändebeteiligung zur "BauGB-Novelle 2016" nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes zugänglich. Sie finden sie dieser Mail als pdf-Datei beigefügt. Die von Ihnen darüber hinaus angefragten Verbände (Verband für Wohneigentum e. V., Evangelisches Siedlungswerk in Deutschland e. V.) wurden im Rahmen des o. g. Gesetzgebungsverfahrens zwar beteiligt, haben jedoch keine Stellungnahme eingereicht. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass zu einem Teil Ihres Antrages keine Informationen vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für Ihre drei Anträge vom 19. Juni 2017, in denen Sie um Übersendung von S…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Stellungnahme von Deutscher Bauernverband zu BauGB-Novelle 2016 [#23335]
Datum
13. Juli 2017 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für Ihre drei Anträge vom 19. Juni 2017, in denen Sie um Übersendung von Stellungnahmen verschiedener Verbände im Rahmen der Verbändebeteiligung zur "BauGB-Novelle 2016" nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes zugänglich. Sie finden sie dieser Mail als pdf-Datei beigefügt. Die von Ihnen darüber hinaus angefragten Verbände (Verband für Wohneigentum e. V., Evangelisches Siedlungswerk in Deutschland e. V.) wurden im Rahmen des o. g. Gesetzgebungsverfahrens zwar beteiligt, haben jedoch keine Stellungnahme eingereicht. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass zu einem Teil Ihres Antrages keine Informationen vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Thorsten Keller
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Keller Anfra…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Thorsten Keller
Betreff
AW: AW: Stellungnahme von Deutscher Bauernverband zu BauGB-Novelle 2016 [#23335]
Datum
13. Juli 2017 17:38
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Keller Anfragenr: 23335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thorsten Keller << Adresse entfernt >>