Stellungnahme von Deutscher Frauenrat zu Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

- die Stellungnahme von Deutscher Frauenrat im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Stellungnahme von Deutscher Frauenrat zu Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst [#22379]
Datum
15. Juni 2017 18:29
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Deutscher Frauenrat im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz Ihr Schreiben vom 15.06.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Schreiben vo…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz Ihr Schreiben vom 15.06.2017
Datum
20. Juni 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Schreiben vom 15. Juni 2017 beantragen Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung der Stellungnahme vom Deutschen Frauenrat, die im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst eingeholt wurde. Ihr Antrag wird abgelehnt. Gemäß § 9 Absatz 3 IFG kann der Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden, wenn die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden können. Zu den allgemein zugänglichen Quellen zählt auch das Internet. Der Deutsche Frauenrat hat die Stellungnahme zum Referentenentwurf unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.frauenrat.de/no_cache/deutsch/infopool/nachrichten/informationdetail/article/eine-paritaetische-gremienbesetzung-wird-so-nicht-erreicht.html (abgerufen am 20.06.2017) Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Rochusstraße 8-10, 53123 Bonn schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen,