Stellungnahme von Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zu Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 10.06.2015

- die Stellungnahme von Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 10.06.2015"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

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  • Datum
    21. Juni 2017
  • Frist
    25. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Stellungnahme von Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zu Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 10.06.2015 [#23575]
Datum
21. Juni 2017 10:00
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 10.06.2015" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Deutscher Industrie- und Han…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Stellungnahme von Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zu Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 10.06.2015 [#23575]
Datum
25. Juli 2017 08:41
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zu Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 10.06.2015“ vom 21.06.2017 (#23575) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in