Stellungnahme von Deutscher Terminhandel Verband e.V. zu Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechts-sicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz

- die Stellungnahme des Deutscher Terminhandel Verbands e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Matthias Urlichs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Matthias Urlichs
Betreff
Stellungnahme von Deutscher Terminhandel Verband e.V. zu Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechts-sicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz [#22832]
Datum
18. Juni 2017 08:35
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme des Deutscher Terminhandel Verbands e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Matthias Urlichs <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Urlichs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Urlichs

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Bundesministerium der Justiz
AZ: 1451/6II-Z3 720/2017 (13) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, zu Ihrem nachstehenden…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Stellungnahme von Deutscher Terminhandel Verband e.V. zu Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechts-sicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz [#22832]
Datum
25. Juli 2017 13:59
Status
Warte auf Antwort
AZ: 1451/6II-Z3 720/2017 (13) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen erbetene Information im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht vorhanden ist. Mit freundlichen Grüßen