Sehr geehrter Herr Otto,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Juni 2017, in der Sie um Übersendung der Stellungnahme von Greenpeace zum Referentenentwurf des 12. Änderungsgesetzes zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt.
Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information zugänglich, Sie finden Sie dieser Mail als pdf-Datei beigefügt.
Mir ist bekannt, dass Sie Ihren Antrag im Rahmen der Aktion "Gläserne Gesetze" gestellt haben. Daher gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag ausschließlich auf den Inhalt der Verbandsstellungnahme bezieht und sich nicht zusätzlich auf in der Stellungnahme enthaltene personenbezogene Daten erstreckt. Daher habe ich die in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten zum Schutz der Rechte des betroffenen Dritten geschwärzt und gehe davon aus, dass Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind. Andernfalls wäre ich gehalten gewesen, eine Anhörung des in seinen Rechten betroffenen Dritten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 UIG durchzuführen. Dieses Drittbeteiligungsverfahren hätte die Bearbeitung Ihres Antrags deutlich verzögert. Sollte Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein, bitte ich um eine kurze Rückmeldung. Ich werde dann einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid ausfertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten.
Mit freundlichen Grüßen