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Stellungnahme von Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze zu Bundesgesetzliche Vorschriften zu EU-VO 1143/2014 (invasive gebietsfremde Arten)

- die Stellungnahme von Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Bundesgesetzliche Vorschriften zu EU-VO 1143/2014 (invasive gebietsfremde Arten)"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

André Henze
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
André Henze
Betreff
Stellungnahme von Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze zu Bundesgesetzliche Vorschriften zu EU-VO 1143/2014 (invasive gebietsfremde Arten) [#22544]
Datum
16. Juni 2017 00:17
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Bundesgesetzliche Vorschriften zu EU-VO 1143/2014 (invasive gebietsfremde Arten)" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, André Henze <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift André Henze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen André Henze
André Henze
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Interessengemeinschaft der r…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
André Henze
Betreff
AW: Stellungnahme von Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze zu Bundesgesetzliche Vorschriften zu EU-VO 1143/2014 (invasive gebietsfremde Arten) [#22544]
Datum
18. Juli 2017 00:38
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze zu Bundesgesetzliche Vorschriften zu EU-VO 1143/2014 (invasive gebietsfremde Arten)“ vom 16.06.2017 (#22544) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen André Henze Anfragenr: 22544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift André Henze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre UIG Anfrage bzgl. der Stellungnahme der Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze im Rahmen der Verbän…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre UIG Anfrage bzgl. der Stellungnahme der Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Bundesgesetzliche Vorschriften zu EU-VO 1143/2014 (invasive gebietsfremde Arten)"
Datum
18. Juli 2017 17:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Henze, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.06.2017, in der Sie um Übersendung der Stellungnahme der Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Bundesgesetzliche Vorschriften zu EU-VO 1143/2014 (invasive gebietsfremde Arten)" nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht vorhanden, da die Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze im Rahmen der Verbändebeteiligung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten" keine Stellungnahme eingereicht hat. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass zu Ihrem Antrag keine Informationen vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen