Stellungnahme von Katholisches Büro Berlin, Kommissariat der deutschen Bischöfe zu Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Versicherungssteuergesetzes (Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz - 2.VerkehrStÄndG)

- die Stellungnahme von Katholisches Büro Berlin, Kommissariat der deutschen Bischöfe im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Versicherungssteuergesetzes (Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz - 2.VerkehrStÄndG)"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
Stellungnahme von Katholisches Büro Berlin, Kommissariat der deutschen Bischöfe zu Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Versicherungssteuergesetzes (Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz - 2.VerkehrStÄndG) [#23194]
Datum
19. Juni 2017 16:14
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Katholisches Büro Berlin, Kommissariat der deutschen Bischöfe im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Versicherungssteuergesetzes (Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz - 2.VerkehrStÄndG)" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Ihr IFG-Antrag im Rahmen der FragdenStaat-Kampagne "Gläserne Gesetze" V B 5 - O 1319/17/10269 :004 Stel…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag im Rahmen der FragdenStaat-Kampagne "Gläserne Gesetze"
Datum
20. Juli 2017 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
V B 5 - O 1319/17/10269 :004 Stellungnahme von Katholisches Büro Berlin, Kommissariat der deutschen Bischöfe zum "Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Versicherungssteuergesetzes (Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz - 2.VerkehrStÄndG)" Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, über das Internetportal „Gläserne Gesetze“ haben Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt und um Informationen zu einem Gesetzentwurf gebeten. Seit Freischaltung des Portals Mitte Juni 2017 ist im Bundesministerium der Finanzen in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Anträgen eingegangen. Ich bedauere, diese Anträge aus Kapazitätsgründen nicht zeitnah bearbeiten zu können, und bitte dafür um Ihr Verständnis. Das Bundesministerium der Finanzen bereitet derzeit ohnehin eine Veröffentlichung von Referentenentwürfen und von zu diesen im Rahmen der Verbändebeteiligung eingegangenen Stellungnahmen im Internet vor. Hierdurch soll die Transparenz bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen in Bundesministerien erhöht werden. Im Hinblick auf die in Kürze erfolgende Veröffentlichung gehe ich - auch im Hinblick auf andernfalls eventuell anfallende Gebühren - von Ihrem Einverständnis aus, dass ich Ihren Antrag nicht individuell bescheide. Mit freundlichen Grüßen