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Stellungnahme von Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) zu Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

- die Stellungnahme von Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Knut Wehr
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Knut Wehr
Betreff
Stellungnahme von Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) zu Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes [#22258]
Datum
15. Juni 2017 16:24
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Knut Wehr <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Knut Wehr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Knut Wehr
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfragen vom 15.06.2017 Sehr geehrter Herr Wehr, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 15.06.2017, in denen Sie…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfragen vom 15.06.2017
Datum
24. Juli 2017 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wehr, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 15.06.2017, in denen Sie um Übersendung der Stellungnahmen des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) und des Bundesverbandes der Deutschen Musikinstrumenten-Hersteller e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihre Anträge hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) zugänglich, Sie finden Sie dieser Mail als pdf-Datei beigefügt. Mir ist bekannt, dass Sie Ihre Anträge im Rahmen der Aktion "Gläserne Gesetze" gestellt haben. Daher gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anträge ausschließlich auf den Inhalt der Verbandsstellungnahme bezieht und sich nicht zusätzlich auf in der Stellungnahme enthaltene personenbezogene Daten erstreckt. Daher habe ich die in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten: Name, Durchwahl, E-Mail Adresse und Aufgabenbereich der Bearbeiter auf Seite 1 und 10 zum Schutz der Rechte der betroffenen Dritten geschwärzt und gehe davon aus, dass Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind. Andernfalls wäre ich gehalten gewesen, eine Anhörung der in ihren Rechten betroffenen Dritten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 UIG durchzuführen. Dieses Drittbeteiligungsverfahren hätte die Bearbeitung Ihres Antrags deutlich verzögert. Sollte Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein, bitte ich um eine kurze Rückmeldung. Ich werde dann einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid ausfertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Leider die Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Musikinstrumenten-Hersteller e.V im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit leider nicht vorhanden, da dieser im Rahmen der Verbändebeteiligung zu demGesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes keine Stellungnahme eingereicht hat. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr diesbezüglicher Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass zu Ihrem Antrag keine Informationen vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfragen vom 15.06.2017 Sehr geehrter Herr Wehr, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 15.06.2017, in denen Sie…
Sehr geehrter Herr Wehr, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 15.06.2017, in denen Sie um Übersendung der Stellungnahmen des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) und des Bundesverbandes der Deutschen Musikinstrumenten-Hersteller e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihre Anträge hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) zugänglich, Sie finden Sie dieser Mail als pdf-Datei beigefügt. Mir ist bekannt, dass Sie Ihre Anträge im Rahmen der Aktion "Gläserne Gesetze" gestellt haben. Daher gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anträge ausschließlich auf den Inhalt der Verbandsstellungnahme bezieht und sich nicht zusätzlich auf in der Stellungnahme enthaltene personenbezogene Daten erstreckt. Daher habe ich die in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten: Name, Durchwahl, E-Mail Adresse und Aufgabenbereich der Bearbeiter auf Seite 1 und 10 zum Schutz der Rechte der betroffenen Dritten geschwärzt und gehe davon aus, dass Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind. Andernfalls wäre ich gehalten gewesen, eine Anhörung der in ihren Rechten betroffenen Dritten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 UIG durchzuführen. Dieses Drittbeteiligungsverfahren hätte die Bearbeitung Ihres Antrags deutlich verzögert. Sollte Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein, bitte ich um eine kurze Rückmeldung. Ich werde dann einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid ausfertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Leider die Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Musikinstrumenten-Hersteller e.V im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit leider nicht vorhanden, da dieser im Rahmen der Verbändebeteiligung zu demGesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes keine Stellungnahme eingereicht hat. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr diesbezüglicher Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass zu Ihrem Antrag keine Informationen vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen