Stellungnahme von Twitter, Twitch, Exaring und Stiftung Preußischer Kulturbesitz zur Urheberrechtsreform

Die Stellungnahmen zur Urheberrechtsreform im Rahmen der Konsultation des BMJV von
- Twitch
- Twitter
- Exaring AG
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz
(vgl. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2019/Downloads/090119_Stellungnahme_keine-Veroeffentlichung_EU-Richtlinien_Urheberrecht.pdf)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2020
  • Frist
    24. März 2020
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stellun…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Stellungnahme von Twitter, Twitch, Exaring und Stiftung Preußischer Kulturbesitz zur Urheberrechtsreform [#181009]
Datum
21. Februar 2020 10:07
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stellungnahmen zur Urheberrechtsreform im Rahmen der Konsultation des BMJV von - Twitch - Twitter - Exaring AG - Stiftung Preußischer Kulturbesitz (vgl. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2019/Downloads/090119_Stellungnahme_keine-Veroeffentlichung_EU-Richtlinien_Urheberrecht.pdf)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 181009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181009 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium der Justiz
Stellungnahmen zur Urheberrechtsreform [#181009] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Stellungnahmen zur Urheberrechtsreform [#181009]
Datum
7. April 2020 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 177/2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Stellungnahmen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, von Twitch und von Twitter können Ihnen übermittelt werden. Personenbezogene Daten würden im erforderlichen Umfang unkenntlich gemacht. Eine Gebühr würde dafür nicht erhoben werden. Einem Zugang zur Stellungnahme der Exaring AG stehen jedoch möglicherweise Urheberrechte mehrerer Dritter sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Exaring AG entgegen. Ich bin daher gehalten, die betroffenen Dritten gemäß § 8 Absatz 1 IFG zu beteiligen. Nach § 8 Absatz 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Diese Voraussetzung ist hier gegeben. Für die Bejahung des schutzwürdigen Drittinteresses am Ausschluss des Informationszugangs genügen Anhaltspunkte. Es genügen Umstände, die die informationspflichtige Stelle darauf aufmerksam machen, dass die konkrete Möglichkeit einer Betroffenheit des Dritten durch den Informationszugang gegeben ist (Schoch, IFG, 2. Auflage, § 8 Rn. 31f.). Betrifft ein Antrag nach dem IFG auf Zugang zu amtlichen Informationen - wie hier - Daten Dritter im Sinne von § 6 IFG, muss er zudem begründet werden, § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand für die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren bei der Bemessung der Gebühr zu berücksichtigen ist. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung - IFGGebV). Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG ergehen nur einfache Auskünfte gebührenfrei. Eine einfache Auskunft liegt grundsätzlich dann vor, wenn ihre Vorbereitung gar keinen oder zumindest nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht. Mit dem zu erwartenden Aufwand für die Durchführung der Drittbeteiligungsverfahren und der damit einhergehenden weiteren Prüfung Ihres Antrags ist eine gebührenfreie Bearbeitung nicht möglich, denn die Bearbeitung Ihres Antrags verursacht einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Unter Berücksichtigung der pauschalen Stundensätze für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG (z.B. 60 EUR für den höheren Dienst) ist die Gebühr zu bestimmen. Für die Herausgabe von Abschriften ist je nach den Umständen des Einzelfalls ein Gebührenrahmen von bis zu 500 EUR vorgesehen. Eine exakte Bezifferung der Gebührenhöhe wird allerdings erst nach Bearbeitung Ihres IFG-Antrags möglich sein. Ich bitte um Rückäußerung innerhalb eines Monats zum weiteren Verfahren. Sollten Sie unverändert an Ihrem Antrag festhalten, bitte ich in Vorbereitung der Drittbeteiligungsverfahren darum, eine Begründung für Ihren Antrag einzureichen. Ich bitte zudem um Mitteilung, ob Sie damit einverstanden sind, dass die betroffenen Dritten über Ihre Identität in Kenntnis gesetzt werden, und ob Sie zur Übernahme der anfallenden Gebühr bereit sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die aktuelle Situation um Covid-19 zu längeren Verfahrenslaufzeiten als üblich führen kann. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Stellungnahmen zur Urheberrechtsreform [#181009] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre An…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Stellungnahmen zur Urheberrechtsreform [#181009]
Datum
7. April 2020 13:55
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte senden Sie mir die weiteren Stellungnahmen mit Ausnahme der Exaring-Stellungnahme zu. Ob ich an meiner Anfrage in Bezug auf diese Stellungnahme festhalten, werde ich Ihnen noch mitteilen. Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 181009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181009

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Bundesministerium der Justiz
Stellungnahmen zur Urheberrechtsreform [#181009] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Stellungnahmen zur Urheberrechtsreform [#181009]
Datum
8. April 2020 11:15
Status
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 177/2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz übersende ich Ihnen die Stellungnahmen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, von Twitch und von Twitter. Personenbezogene Daten habe ich im erforderlichen Umfang unkenntlich gemacht, § 5 Absatz 1 Satz 1 IFG. Eine Gebühr wird insoweit nicht erhoben. Hinsichtlich der Stellungnahme der Exaring AG nehme ich auf meine gestrige E-Mail Bezug. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die aktuelle Situation um Covid-19 zu längeren Verfahrenslaufzeiten als üblich führen kann. Mit freundlichen Grüßen

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