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Stellungnahme von Verband Deutscher Papierfabriken zu Entwurf eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften

- die Stellungnahme von Verband Deutscher Papierfabriken im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme von Verband Deutscher Papierfabriken zu Entwurf eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften [#22613]
Datum
16. Juni 2017 10:40
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Verband Deutscher Papierfabriken im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Juni 2017, in der Sie um Übersendung einer Verbän…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Stellungnahme von Verband Deutscher Papierfabriken zu Entwurf eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften [#22613]
Datum
14. Juli 2017 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Juni 2017, in der Sie um Übersendung einer Verbändestellungnahme nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht vorhanden, da der Verband Deutscher Papierfabriken im Rahmen der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften keine Stellungnahme eingereicht hat. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass zu Ihrem Antrag keine Informationen vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Michael Ernst Regierungsdirektor _____________________________________________________ Referat WR II 1 Allgemeine, grundsätzliche und internationale Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft; Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn Telefon +49 (0)228 99 305-2593 Fax +49 (0)228 99 10 305-2593 E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Internet www.bmub.bund.de Facebook www.facebook.com/bmub.bund Twitter twitter.com/bmub Instagram www.instagram.com/bmub/ Erst denken - dann drucken – der Umwelt zuliebe!