Stellungnahme von Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. zu Erste Verordnung zu den Änderungen der Anhänge F und G des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)

- die Stellungnahme von Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Erste Verordnung zu den Änderungen der Anhänge F und G des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
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Betreff
Stellungnahme von Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. zu Erste Verordnung zu den Änderungen der Anhänge F und G des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) [#22440]
Datum
15. Juni 2017 22:27
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Erste Verordnung zu den Änderungen der Anhänge F und G des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Verband Deutscher Verkehrsun…
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AW: Stellungnahme von Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. zu Erste Verordnung zu den Änderungen der Anhänge F und G des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) [#22440]
Datum
21. Juli 2017 20:19
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. zu Erste Verordnung zu den Änderungen der Anhänge F und G des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)“ vom 15.06.2017 (#22440) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 22440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Verband Deutscher Verkehrsun…
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AW: AW: Stellungnahme von Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. zu Erste Verordnung zu den Änderungen der Anhänge F und G des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) [#22440]
Datum
20. September 2017 20:04
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. zu Erste Verordnung zu den Änderungen der Anhänge F und G des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)“ vom 15.06.2017 (#22440) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 22440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Verband Deutscher Verkehrsun…
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AW: AW: AW: Stellungnahme von Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. zu Erste Verordnung zu den Änderungen der Anhänge F und G des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) [#22440]
Datum
5. Oktober 2017 21:56
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. zu Erste Verordnung zu den Änderungen der Anhänge F und G des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)“ vom 15.06.2017 (#22440) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 80 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 22440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stellungnahme von Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. zu Erste Verordnung zu den Änderungen der Anhänge F und G des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)“ [#22440]
Datum
11. Oktober 2017 17:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/22440 Die Behörde antwortet nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 22440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes # 15-724/002 II#0204 Die Bundesb…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes # 15-724/002 II#0204
Datum
16. Oktober 2017 15:30
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
293,7 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-724/002 II#0204 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Anfrage »Stellungnahme vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. zur Ersten Verordnung zu de…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Stellungnahme vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. zur Ersten Verordnung zu den Änderungen der Anhänge F und G des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)« [#22440] # 15-724/002 II#0204
Datum
2. November 2017 16:32
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
409,9 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihren IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage »Stellungnahme vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. zur Ersten Verordnung z…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »Stellungnahme vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. zur Ersten Verordnung zu den Änderungen der Anhänge F und G des Übereinkommens über den internationalen Eis« [#22440] # 15-724/002 II#0204 [#22440]
Datum
13. November 2017 20:51
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, am 15. Juni 2017 habe ich Ihnen eine Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG über den Dienst fragdenstaat.de zugesendet. Diese können Sie hier einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahme-von-verband-deutscher-verkehrsunternehmen-e-v-zu-erste-verordnung-zu-den-anderungen-der-anhange-f-und-g-des-ubereinkommens-uber-den-internationalen-eisenbahnverkehr-cotif/ Diese hat leider, trotz weiterer Nachfragen und Erinnerungen keine Antwort erhalten, woraufhin ich den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingeschaltet habe. Dieser konnte mir, in Absprache mit Ihrem Ministerium, mitteilen, dass Ihnen meine Anschrift fehlt. Dies kann ich jedoch nicht ganz nachvollziehen, da diese seit den Erinnerungsemails bei Ihnen vorhanden ist. Zudem hätten Sie mich jederzeit einfach per Mail danach fragen können, da Sie bereits seit der Anfrage meine Email-Adresse kennen. Daher bitte ich Sie hiermit darum, auf meine Anfrage zu antworten. Ich bitte Sie *ausdrücklich* um eine Antwort per Email, sollte dies nicht möglich sein, können Sie mir auch gerne an meine Postanschrift antworten, die Sie auch in dieser Email finden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 22440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stellungnahme von Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. zu Erste Verordnung zu den Änderungen der Anhänge F und G des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)“ [#22440]
Datum
3. Januar 2018 16:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/22440 Sie haben mir am 16 Oktober bereits mitgeteilt (Geschäftsz. 15-724/002 II#0204), dass dem BMVI noch Informationen fehlen. Obwohl ich diese Informationen dem BMVI daraufhin unzerzüglich zugesendet habe, scheint dieses immer noch nicht in der Lage zu sein, auf meine Anfrage zu antworten. Ich bitte Sie daher erneut um Vermittlung Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 22440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-724/002 II#0204 Sehr geehrtAntragstelle…
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Stellungnahme von Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. zu Erste Verordnung zu den Änderungen der Anhänge F und G des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)“ [#22440]
Datum
4. Januar 2018 17:20
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-724/002 II#0204 Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund Ihrer E-Mail von gestern Nachmittag habe ich das BMVI erneut um eine Stellungnahme und um die Bescheidung Ihres Antrags gebeten. Sobald mir hierzu weitere Informationen zugehen, werde ich mich erneut bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Januar 2018 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen

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