Stellungnahme von VG Bild-Kunst zu Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung

- die Stellungnahme von VG Bild-Kunst im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

Helene Hahn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Helene Hahn
Betreff
Stellungnahme von VG Bild-Kunst zu Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung [#22620]
Datum
16. Juni 2017 10:51
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von VG Bild-Kunst im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Helene Hahn <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Helene Hahn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helene Hahn
Helene Hahn
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von VG Bild-Kunst zu Entwurf ein…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Helene Hahn
Betreff
AW: Stellungnahme von VG Bild-Kunst zu Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung [#22620]
Datum
19. Juli 2017 15:54
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von VG Bild-Kunst zu Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ vom 16.06.2017 (#22620) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Helene Hahn Anfragenr: 22620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Helene Hahn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Helene Hahn
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von VG Bild-Kunst zu Entwurf ein…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Helene Hahn
Betreff
AW: AW: Stellungnahme von VG Bild-Kunst zu Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung [#22620]
Datum
19. Juli 2017 15:55
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von VG Bild-Kunst zu Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ vom 16.06.2017 (#22620) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Helene Hahn Anfragenr: 22620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Helene Hahn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
AZ: 1451/6II-Z3 670/2017 (5) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, zu Ihrem nachstehenden …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Stellungnahme von VG Bild-Kunst zu Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung [#22620]
Datum
25. Juli 2017 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
AZ: 1451/6II-Z3 670/2017 (5) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen erbetene Information im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht vorhanden ist. Mit freundlichen Grüßen