Stellungnahme von Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) zu Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes

- die Stellungnahme von Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

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  • Datum
    15. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungnahm…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme von Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) zu Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes [#22410]
Datum
15. Juni 2017 21:03
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Hölderlinstraße 44 71384 Weinatadt
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Wirtschaftsvereinigung Alkoho…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahme von Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) zu Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes [#22410]
Datum
18. Juli 2017 07:16
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) zu Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes“ vom 15.06.2017 (#22410) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 22410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Hölderlinstraße 44 71384 Weinatadt

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr IFG-Antrag Sehr Antragsteller/in beigefügten Bescheid übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit fre…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag
Datum
27. Juli 2017 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügten Bescheid übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen