Stellungnahme zu Predictive Policing (Bayern)

Dokumente zu Predictive Policing (vorausschauenden Polizeiarbeit).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Oktober 2016
  • Frist
    6. November 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente zu Pred…
An Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme zu Predictive Policing (Bayern) [#18025]
Datum
7. Oktober 2016 16:27
An
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zu Predictive Policing (vorausschauenden Polizeiarbeit).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind sowie nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Abgabenachricht bzgl. Predictive Policing (Bayern) ------------------------------------------------- Aktenzeichen:…
Von
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Betreff
Abgabenachricht bzgl. Predictive Policing (Bayern)
Datum
11. Oktober 2016 09:07
Status
Warte auf Antwort
------------------------------------------------- Aktenzeichen: LDA-1085.0- 2403/16-Z ------------------------------------------------- Sehr geehrtAntragsteller/in als Aufsichtsbehörde nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind wir ausschließlich für den sog. nicht-öffentlichen Bereich in Bayern zuständig, also in der Regel für Firmen und Unternehmen der privaten Wirtschaft, Freiberufler, Vereine, usw., die ihren Firmensitz oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit in Bayern haben. Für bayerische öffentliche Stellen, somit auch für die bayerische Polizei, ist das datenschutzrechtliche Kontrollorgan der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (www.datenschutz-bayern.de), an den wir Ihre Anfrage zuständigkeitshalber weitergeleitet haben. Sie werden von dort Näheres zu Ihrem Anliegen hören. Mit freundlichen Grüßen