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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des WHG

- Ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Begrünung von landwirtschaftlich genutzten Flächen an Gewässern (vgl. https://www.bmu.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-wasserhaushaltsgesetzes-zur-begruenung-von-landwirt/)

Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2020
  • Frist
    18. Dezember 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihre Stellungna…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des WHG [#203727]
Datum
15. November 2020 16:59
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Begrünung von landwirtschaftlich genutzten Flächen an Gewässern (vgl. https://www.bmu.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-wasserhaushaltsgesetzes-zur-begruenung-von-landwirt/) Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203727/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetz…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des WHG [#203727]
Datum
18. Dezember 2020 01:51
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des WHG“ vom 15.11.2020 (#203727) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203727/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine UVwG-Anfrage „Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung …
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des WHG [#203727]
Datum
11. Januar 2021 15:30
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine UVwG-Anfrage „Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des WHG“ vom 15.11.2020 (#203727) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203727/
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 11. Januar. Leider war die Ihrer Mahnung zugrundeli…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des WHG [#203727]
Datum
13. Januar 2021 07:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 11. Januar. Leider war die Ihrer Mahnung zugrundeliegende Mail nicht auffindbar, so dass wir keinen Vorgang zuordnen konnten. Würden Sie bitte Ihre ursprüngliche Anfrage nochmals übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihre Stellungna…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des WHG [#203727]
Datum
13. Januar 2021 14:15
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Begrünung von landwirtschaftlich genutzten Flächen an Gewässern (vgl. https://www.bmu.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-wasserhaushaltsgesetzes-zur-begruenung-von-landwirt/) Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203727/

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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in zu dem bezeichneten Gesetzentwurf hatten wir per Mail wie folg Stellung genommen: &q…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
AW: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des WHG [#203727]
Datum
18. Januar 2021 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu dem bezeichneten Gesetzentwurf hatten wir per Mail wie folg Stellung genommen: " Sehr geehrte , die oberste Wasserbehörde im Umweltministerium Baden-Württemberg nimmt zu dem von Ihnen einmal mehr mit bemerkenswert kurzer Frist übersandten Gesetzentwurf wie folgt Stellung: Der vorgesehene § 38a Absatz 2 WHG ist aus unserer Sicht unbedingt erforderlich. In § 29 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg sind in Ergänzung zu § 38 WHG schon weitergehende Schutzregelungen bestimmt, mit denen die Ziele des jetzt übersandten Gesetzentwurfs bereits erreicht werden und deren Fortgeltung nicht in Frage gestellt werden darf. Die materiellen Vorgaben des E-§ 38a Absatz 1 WHG würden infolge dessen in Baden-Württemberg nicht vollzugsrelevant werden. Mit freundlichen Grüßen