Stellungnahme zur Änderung der EuWG

DER SPIEGEL vom 14.10.2013 (42/2013), S. 34 berichtet über eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums im Vorfeld der gerade vorgenommenen Änderung des EuWG. Ich darf Sie bitten mir diese Stellungnahme und alle weiteren in Ihrem Hause im Hinblick auf eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel bei Europawahlen vorliegenden Informationen und Dokumente zuzusenden bzw. zur Verfügung zu stellen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/4999

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    25. Januar 2014
  • Frist
    26. Februar 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: DER SPIEGEL vom …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5503]
Datum
25. Januar 2014 13:56
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
DER SPIEGEL vom 14.10.2013 (42/2013), S. 34 berichtet über eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums im Vorfeld der gerade vorgenommenen Änderung des EuWG. Ich darf Sie bitten mir diese Stellungnahme und alle weiteren in Ihrem Hause im Hinblick auf eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel bei Europawahlen vorliegenden Informationen und Dokumente zuzusenden bzw. zur Verfügung zu stellen. Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/4999
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#338 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, leider wurde Ihre Postanschrift nicht …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Antragsteller/in - Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5503]
Datum
27. Januar 2014 09:51
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#338 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift bzw. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Sie können diese zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. „FragdenStaat.de“ kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen). Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Ich bin nicht bereit Ihnen weitere personenb…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: IFG - Antragsteller/in - Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5503] [#5503]
Datum
27. Januar 2014 21:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Ich bin nicht bereit Ihnen weitere personenbezogen Daten mitzuteilen, da diese zur Bearbeitung meines Antrages völlig unnötig sind. Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet Sie zur Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Nach Ihrer Ansicht kann „FragdenStaat.de“ nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Wenn man dieser Argumentation folgt, dann sind z.B. auch die Deutsche Telekom oder Google keine E-Mail Provider, da der primäre Fokus der Telekom auf der zur Verfügungsstellung von Telefon-, Internet- und Mobilfunkanschlüssen liegt und Google sich überwiegend im Bereich von Onlinewerbung und Suchmaschinen engagiert. Beide Unternehmen machen den Großteil ihres Umsatzes und Gewinnes in den benannten Bereichen. Weiterhin sind der weit Überwiegende Teil der Beschäftigten und der investierten Geldmittel auf diese Kernbereiche konzentriert. Sie diskriminieren also vorsätzlich einen E-Mail Provider, nur weil Ihnen die interne technische Abwicklung nicht gefällt. Auch bei vielen andren E-Mail-Anbietern werden versandte Emails automatisch verändert. Bei einigen wird versandten Nachrichten z.B. Werbung angehängt. Weiterhin ist mir persönlich bekannt, dass bei einer örtlichen Behörde alle Mails automatisch auf Viren geprüft werden und dass Ergebnis dieser Prüfung an die Nachricht angehängt wird. Schließlich ist auch bei einem Versandt an eine von Ihnen sogenannte persönliche E-Mail-Adresse nicht sicher gestellt, dass die Nachricht auch wirklich ankommt. Sie haben keine Möglichkeit den Zugang nachzuvollziehen. Bei einer Antwort über „FragdenStaat.de“ können Sie hingegen selber sehen, wie und dass die Antwort angekommen ist. Zudem werde ich von „FragdenStaat.de“ auch noch per Email über den Eingang Ihrer Antwort informiert. Somit ist die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes auch über „FragdenStaat.de“ möglich. Sollte die Darstellung des Bescheides eventuell nicht den rechtlichen Ansprüchen genügen, dann kann ich Ihnen meine E-Mail-Adresse immer noch nachreichen. Schließlich sei noch erwähnt, dass andere Behörden damit keine Probleme haben, über „FragdenStaat.de“ zu kommunizieren. Hier zeigt sich eindeutig, dass das einzige Ziel Ihres Vorgehens die Schikane und Abschreckung von Antragstellern ist! Ich erwarte die Bescheidung meines Antrages. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#338 Sehr geehrt<< Anrede >> das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstel…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: IFG - Antragsteller/in - Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5503] [#5503]
Datum
28. Januar 2014 09:15
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#338 Sehr geehrt<< Anrede >> das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, bitte ich Sie, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
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ZI4-13002/4#338 Sehr geehrt<< Anrede >> meine Antragstellung ist doch gar nicht anonym, da Sie meine…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: AW: IFG - Antragsteller/in - Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5503] [#5503] [#5503]
Datum
28. Januar 2014 18:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
ZI4-13002/4#338 Sehr geehrt<< Anrede >> meine Antragstellung ist doch gar nicht anonym, da Sie meinen Namen kennen. Weiterhin ist es merkwürdig, dass Sie nunmehr die Nennung meiner Postanschrift verlangen. In Ihrer letzten Nachricht haben Sie mir noch die Wahl zwischen der Übermittlung einer sogenannten „persönliche E-Mail Adresse“ oder der Übermittlung meiner Postanschrift gelassen. Warum nun die Kehrtwende? Bei der Mehrzahl der über „FragdenStaat.de“ übermittelten Anfragen reichte die Nennung der „persönliche E-Mail Adresse“ aus. Werde ich nunmehr dafür „bestraft“, dass ich mich nicht ohne Murren Ihren Anforderungen füge? Es beleibt also festzuhalten, dass wenn Sie in gleichgelagerten Fällen auf die Bekanntgabe der Postanschrift verzichten, Sie dann auch nicht in meinem Fall aus reiner Schikane gerade eine solche Bekanntgabe fordern dürfen. Dies ergibt sich eindeutig aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG), an den auch Ihr Verwaltungshandeln gebunden ist. Auf die Argumentation meiner letzten Nachricht sind Sie in keinerlei Weise eingegangen. Ich möchte konkret wissen, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage Sie entscheiden, ob Sie einen E-Mail Provider unterstützen oder nicht. Ich bezweifle, dass es eine Rechtsvorschrift gibt, die Ihnen solch ein Recht einräumt. Durch die von Ihnen vorgenommen Einstufung in „gute“ und „böse“ E-Mail Provider greifen Sie rechtswidrig in den freien Wettbewerb ein. Ich bin der Ansicht „FragdenStaat.de“ sollte SIE deshalb abmahnen. Zum Punkt der automatischen Veränderung von Nachrichten möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass Sie hier offensichtlich die öffentliche Darstellung auf der Internetseite mit der Kenntnisnahme durch den Antragsteller gleichsetzten. Ich als Antragsteller habe jedoch über meinen passwortgeschützten „FragdenStaat.de“-Account Zugriff auf die unveränderten Nachrichten (So wie bei jedem anderen E-Mail-Provider auch.). Den Beweis dafür habe ich schon in meiner Anrede erbracht, indem ich Ihren vollständigen Namen erwähnt habe, welcher öffentlich nicht zu sehen ist. Falls Ihnen das nicht ausreicht, füge ich an dieser Stelle den kompletten Inhalt Ihrer letzten Nachricht ein: „Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, bitte ich Sie, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
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ZI4-13002/4#338 Sehr geehrt<< Anrede >> meine Antragstellung ist doch gar nicht anonym, da Sie meine…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: AW: IFG - Antragsteller/in - Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5503] [#5503] [#5503]
Datum
28. Januar 2014 18:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
ZI4-13002/4#338 Sehr geehrt<< Anrede >> meine Antragstellung ist doch gar nicht anonym, da Sie meinen Namen kennen. Weiterhin ist es merkwürdig, dass Sie nunmehr die Nennung meiner Postanschrift verlangen. In Ihrer letzten Nachricht haben Sie mir noch die Wahl zwischen der Übermittlung einer sogenannten „persönliche E-Mail Adresse“ oder der Übermittlung meiner Postanschrift gelassen. Warum nun die Kehrtwende? Bei der Mehrzahl der über „FragdenStaat.de“ übermittelten Anfragen reichte die Nennung der „persönliche E-Mail Adresse“ aus. Werde ich nunmehr dafür „bestraft“, dass ich mich nicht ohne Murren Ihren Anforderungen füge? Es beleibt also festzuhalten, dass wenn Sie in gleichgelagerten Fällen auf die Bekanntgabe der Postanschrift verzichten, Sie dann auch nicht in meinem Fall aus reiner Schikane gerade eine solche Bekanntgabe fordern dürfen. Dies ergibt sich eindeutig aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG), an den auch Ihr Verwaltungshandeln gebunden ist. Auf die Argumentation meiner letzten Nachricht sind Sie in keinerlei Weise eingegangen. Ich möchte konkret wissen, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage Sie entscheiden, ob Sie einen E-Mail Provider unterstützen oder nicht. Ich bezweifle, dass es eine Rechtsvorschrift gibt, die Ihnen solch ein Recht einräumt. Durch die von Ihnen vorgenommen Einstufung in „gute“ und „böse“ E-Mail Provider greifen Sie rechtswidrig in den freien Wettbewerb ein. Ich bin der Ansicht „FragdenStaat.de“ sollte SIE deshalb abmahnen. Zum Punkt der automatischen Veränderung von Nachrichten möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass Sie hier offensichtlich die öffentliche Darstellung auf der Internetseite mit der Kenntnisnahme durch den Antragsteller gleichsetzten. Ich als Antragsteller habe jedoch über meinen passwortgeschützten „FragdenStaat.de“-Account Zugriff auf die unveränderten Nachrichten (So wie bei jedem anderen E-Mail-Provider auch.). Den Beweis dafür habe ich schon in meiner Anrede erbracht, indem ich Ihren vollständigen Namen erwähnt habe, welcher öffentlich nicht zu sehen ist. Falls Ihnen das nicht ausreicht, füge ich an dieser Stelle den kompletten Inhalt Ihrer letzten Nachricht ein: „Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, bitte ich Sie, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Stellungnahme zur Änderung der EuWG" [#5503]
Datum
8. Februar 2014 01:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5503 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil das Bundesministerium des Inneren nicht berechtigt ist mir vorzuschreiben, welchen E-Mail Provider ich nutze. Alle diesbezüglich vorgebrachten Bedenken habe ich vollkommen ausgeräumt. Es handelt sich um reine Schikane seitens des Ministeriums. Weiterhin sei angemerkt, dass an eine Nachricht angehängte Dokumente vor der Veröffentlichung auf der Internetseite von mir darauf geprüft werden, ob diese veröffentlicht werden dürfen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stellungnahme zur Änderung der EuWG"…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Stellungnahme zur Änderung der EuWG" [#5503]
Datum
24. März 2014 22:38
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stellungnahme zur Änderung der EuWG" vom 25.01.2014 (#5503) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Sollten Sie nunmehr nicht innerhalb von einer Woche meinen Antrag beantworten, dann werde ich umgehend eine Untätigkeitklage einreichen, da es keinen vernünftigen Grund für die Nicht-Bearbeitung gibt. Mit freundlichen Grüßen,