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Stellungnahme zur Änderung der EuWG

DER SPIEGEL vom 14.10.2013 (42/2013), S. 34 berichtet über eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums im Vorfeld der gerade vorgenommenen Änderung des EuWG. Ich darf Sie bitten mir diese Stellungnahme und alle weiteren in Ihrem Hause im Hinblick auf eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel bei Europawahlen vorliegenden Informationen und Dokumente zuzusenden bzw. zur Verfügung zu stellen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/4999

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2014
  • Frist
    28. Februar 2014
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Die Anfrage „Stellungnahme zur Änderung der EuWG“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

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Bisher haben 179 weitere Personen dieses Dokument angefragt.

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
27. Januar 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: DER SPIEGEL vom …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5519]
Datum
27. Januar 2014 05:00
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
DER SPIEGEL vom 14.10.2013 (42/2013), S. 34 berichtet über eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums im Vorfeld der gerade vorgenommenen Änderung des EuWG. Ich darf Sie bitten mir diese Stellungnahme und alle weiteren in Ihrem Hause im Hinblick auf eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel bei Europawahlen vorliegenden Informationen und Dokumente zuzusenden bzw. zur Verfügung zu stellen. Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/4999
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#346 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, leider wurde Ihre Postanschrift nicht …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
WG: IFG Weißenfels: Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5519]
Datum
27. Januar 2014 09:54
Status
ZI4-13002/4#346 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift bzw. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Sie können diese zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. „FragdenStaat.de“ kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen). Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen Referat Z I 4 - Justiziariat; Vertragsmanagement; Anwendung IFG/IWG Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmi.bund.de

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Anbei sende ich meine Email-Adresse und Kontaktdaten…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG Weißenfels: Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5519] [#5519]
Datum
27. Januar 2014 10:49
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Anbei sende ich meine Email-Adresse und Kontaktdaten mit der Bitte um Übermittlung Ihrer Antwort auf meine IFG-Anfrage an diese Email-Adresse. Ich darf Sie darüber hinaus bitten auch parallel eine Antwort über FragdenStaat.de zu schicken, da Ihre beigefügte Reaktion ja sicherlich rein verwaltungstechnische Ursachen hat und Sie sicherlich die Transparenz des Vorganges dadurch nicht beeinträchtigen wollen, dass wir nunmehr auch in direktem Kontakt stehen. Ich werde dies hinsichtlich meiner Email genauso tun. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in e-Mail: << E-Mail entfernt >> Anfragenr: 5519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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