Stellungnahme zur Änderung der EuWG

DER SPIEGEL vom 14.10.2013 (42/2013), S. 34 berichtet über eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums im Vorfeld der gerade vorgenommenen Änderung des EuWG. Ich darf Sie bitten mir diese Stellungnahme und alle weiteren in Ihrem Hause im Hinblick auf eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel bei Europawahlen vorliegenden Informationen und Dokumente zuzusenden bzw. zur Verfügung zu stellen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/4999

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2014
  • Frist
    28. Februar 2014
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Die Anfrage „Stellungnahme zur Änderung der EuWG“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: DER SPIEGEL vom …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5532]
Datum
27. Januar 2014 23:21
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
DER SPIEGEL vom 14.10.2013 (42/2013), S. 34 berichtet über eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums im Vorfeld der gerade vorgenommenen Änderung des EuWG. Ich darf Sie bitten mir diese Stellungnahme und alle weiteren in Ihrem Hause im Hinblick auf eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel bei Europawahlen vorliegenden Informationen und Dokumente zuzusenden bzw. zur Verfügung zu stellen. Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/4999
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#354 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, leider wurde Ihre Postanschrift nicht …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Dornsiepen - Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5532]
Datum
28. Januar 2014 08:19
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#354 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift bzw. eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Sie können diese zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. „FragdenStaat.de“ kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen). Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz: Sperrklausel bei Europawahlen - Ihr Antrag vom Januar 2014 Sehr geehrte Antragsteller…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz: Sperrklausel bei Europawahlen - Ihr Antrag vom Januar 2014
Datum
29. Januar 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragssteller, mit E-Mail vom Januar 2014 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung einer in der Zeitschrift DER SPIEGEL vom 14. Oktober 2013 (42/2013) erwähnten Stellungnahme des Bundesministeriums des Inneren (BMI). Antragsgemäß übersende ich Ihnen als Anlage die BMI interne Stellungnahme. Ich weise darauf hin, dass der Vermerk lediglich zu privater Kenntnisnahme, jedoch nicht zu Veröffentlichungszwecken nach dem IFG herausgegeben wird: Es handelt sich um eine interne fachliche Bewertung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Zeitpunkt der Urteilsveröffentlichung am 09. November 2011, die nicht zur Veröffentlichung, sondern zur Unterrichtung der Hausleitung des BMI bestimmt war. Daher widerspricht das Bundesministerium des Inneren der Veröffentlichung dieser Meinung seiner fachlich zuständigen Organisationseinheit. Die Veröffentlichung einer internen Stellungnahme ist nicht gleichzusetzen mit der Äußerung der Regierung gegenüber der Öffentlichkeit. Es handelt sich damit bei dem Ihnen überlassenen Vermerk nicht um ein „amtliches Werk“ im Sinne von § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz, das „im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden“ ist. Darüber hinaus bitten Sie um alle weiteren im BMI im Hinblick auf eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel bei Europawahlen vorliegenden Informationen und Dokumente. Dazu liegen hier folgende Dokumente vor: 1. Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages „Sperrklauseln bei Europawahlen“ vom 22. November 2011 2. Studie „Eine Sperrklausel bei Europawahlen“ des CEP (Centrum für Europäische Politik) vom Oktober 2012 3. Stellungnahme zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes zur Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 10. Juni 2013 von Prof. Dr. Bern Grzeszick 4. Stellungnahme zur gesetzlichen Wiedereinführung einer Sperrklausel im Europawahlrecht zur Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 10. Juni 2013 von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier 5. Kurz-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (BT Drucksache 17/13705 und Ausschussdrucksache 17(4) 761) – Anhörung des Innenausschusses vom 10. Juni 2013 – von Wilko Zicht 6. Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der Einführung einer 3%-Hürde bei den Europawahlen Anhörung am 10. Juni 2013 im Deutschen Bundestag, Innenausschuss, von Prof. Dr. Franz C. Meyer 7. Stellungnahme zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (BT-Drs. 17/13705) für die Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 10. Juni 2013 von Prof. Dr. Werner Heun Zu 1: Über das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages „Sperrklauseln bei Europawahlen“ vom 22. November 2011 besteht hier keine Verfügungsbefugnis (§7 Abs. 1 Satz 1 IFG). Der Deutsche Bundestag hat einer Herausgabe des Dokuments nicht zugestimmt. Ein Anspruch auf Zugang zu diesem Gutachten nach dem IFG besteht nicht. Das IFG findet auf den Deutschen Bundestag und seine Verwaltung nur Anwendung, soweit öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 IFG). Parlamentarische Angelegenheiten bleiben vom Anwendungsbereich des IFG ausgenommen. Hierzu gehört unter anderem die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste für die Mitglieder des Deutschen Bundestages (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 13. November 2013 – OVG 12 B 3.12 und OVG 12 B 21.12). Die Wissenschaftlichen Dienste haben die Aufgabe, die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung ihres Mandates bei der Wahrnehmung ihres Mandates durch fachliche Beratung zu unterstützen. Diesbezüglich wird der Deutsche Bundestag in Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe tätig. Gerade auf diesen Bereich findet das IFG keine Anwendung. Der Deutsche Bundestag hat sich ferner sämtliche Nutzungsrecht an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vorbehalten und die Zustimmung zur Weitergabe auch insofern versagt. Zu 2: Studie „Eine Sperrklausel bei Europawahlen“ des Centrums für Europäische Politik (CEP): Das CEP hat der Herausgabe der hier vorliegenden Studie „Eine Sperrklausel bei Europawahlen“ vom Oktober 2012 an Antragsteller zugestimmt, sich aber unter Berufung auf das Urheberrecht eine Veröffentlichung der Studie vorbehalten. Das Dokument ist daher als Anlage beigefügt. Die Veröffentlichung durch Sie ist nicht gestattet. Zu Nr. 3-7: Die Dokumente sind im Internet auf der Webseite des Deutschen Bundestages abrufbar (http://www.bundestag.de/bundestag/aussc… SV/index.html). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim Bundesministerium des Inneren, Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin. Eine einfache E-Mail genügt der Schriftform nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine E-Mail Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>> Meine Postanschrift ist…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Antragsteller/in - Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5532] [#5532]
Datum
29. Januar 2014 01:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine E-Mail Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>> Meine Postanschrift ist << Adresse entfernt >>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die postalische Zusendung der BMI internen Stellungsnahme und…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: IFG - Antragsteller/in - Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5532] [#5532] [#5532]
Datum
1. Februar 2014 02:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die postalische Zusendung der BMI internen Stellungsnahme und die Studie "Eine Sperrklausel bei Europawahlen" des CEP (Centrum für Europäische Politik) vom Oktober 2012. Im Hinblick auf die dem BMI vorliegenden Dokumente Nr. 3-7 verweisen Sie auf eine Webseite des Deutschen Bundestages, wo diese Dokumente abrufbar sein sollen. Leider ist die von Ihnen benannte Webseite des Deutschen Bundestages nicht mehr verfügbar. Ist es Ihnen daher möglich einen Alternativlink zur Onlineeinsicht der Dokumente zu benennen bzw. möglich die Dokumente mir auf postalischen Wege zukommen zu lassen? Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sachverständigenanhörung zum Europawahlgesetz Am 11.02.2014 folgende E-Mail erhalten: Sehr geehrt&lt;&lt;…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Sachverständigenanhörung zum Europawahlgesetz
Datum
11. Februar 2014
Status
Am 11.02.2014 folgende E-Mail erhalten: Sehr geehrt&lt;&lt; Anrede &gt;&gt; der Bundestags-Innenausschuss hat die Dokumente seiner Anhörung zum Europawahlgesetz vom 10.06.2013 mittlerweile ins Archiv (der 17. Legislaturperiode) verschoben. Sie finden sie jetzt unter http://webarchiv.bundestag.de/cgi/show.php?fileToLoad=2923&amp;id=1223 Sollte sich die Internetadresse erneut ändern empfehle ich, die Dokumente ausgehend von der Portalseite des Bundestagsinnenausschusses im Archiv der 17. Legislaturperiode zu suchen: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a04/index.jsp Freundliche Grüße i.A. [...] Bundesministerium des Innern Referat Z I 4 (Justiziariat, Vertragsmanagement, Anwendung IFG/IWG)