Stellungnahme zur Änderung der EuWG

DER SPIEGEL vom 14.10.2013 (42/2013), S. 34 berichtet über eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums im Vorfeld der gerade vorgenommenen Änderung des EuWG. Ich darf Sie bitten mir diese Stellungnahme und alle weiteren in Ihrem Hause im Hinblick auf eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel bei Europawahlen vorliegenden Informationen und Dokumente zuzusenden bzw. zur Verfügung zu stellen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/4999

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2014
  • Frist
    18. Februar 2014
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Die Anfrage „Stellungnahme zur Änderung der EuWG“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

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Bisher haben 179 weitere Personen dieses Dokument angefragt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: DER SPIEGEL vom …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5309]
Datum
17. Januar 2014 14:40
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
DER SPIEGEL vom 14.10.2013 (42/2013), S. 34 berichtet über eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums im Vorfeld der gerade vorgenommenen Änderung des EuWG. Ich darf Sie bitten mir diese Stellungnahme und alle weiteren in Ihrem Hause im Hinblick auf eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel bei Europawahlen vorliegenden Informationen und Dokumente zuzusenden bzw. zur Verfügung zu stellen. Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/4999
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Fabian Keil <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
IFG - Sperrklausel bei Europawahlen Sehr geehrter Herr Keil, in der Anlage erhalten Sie den Bescheid auf Ihren IF…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
IFG - Sperrklausel bei Europawahlen
Datum
20. Januar 2014
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keil, in der Anlage erhalten Sie den Bescheid auf Ihren IFG-Antrag vom 17. Januar 2014. Mit freundlichen Gr??en [sic!] Im Auftrag [....] __________________________ Referat Z I 4 - Justiziariat; Vertragsmanagement; Anwendung IFG/IWG Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin [...]
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#233 Sehr geehrter Keil, für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer Posta…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Keil - Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5309]
Datum
20. Januar 2014 09:06
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#233 Sehr geehrter Keil, für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift bzw. einer persönlichen E-Mail Adresse. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich. „FragdenStaat.de“ kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Marion Felchner __________________________ Referat Z I 4 - Justiziariat; Vertragsmanagement; Anwendung IFG/IWG Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmi.bund.de
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Felchner, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Aus meiner Sicht ist die Beantwortung der …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: IFG - Keil - Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5309] [#5309]
Datum
20. Januar 2014 12:31
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Frau Felchner, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Aus meiner Sicht ist die Beantwortung der Anfrage an die FragdenStaat.de-Adresse eine elektronische Übermittlung nach § 41 (2) BVwVfG und "gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben". Die von Ihnen angesprochene "Sicherstellung" der Übermittlung ist rechtlich nicht erforderlich und auch bei Nutzung einer "persönlichen E-Mail-Adresse" oder eines gewöhnlichen Briefs ohne Identitätsfeststellung bei der Übergabe nicht gegeben. Im Gegensatz zu einer "persönlichen E-Mail-Adresse" hat die FragdenStaat.de-Adresse zudem den Vorteil, dass Antworten auch für Sie auf der Plattform einsehbar sind, der Eingang also nachvollziehbar ist: https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahme-zur-anderung-der-euwg-26/ Der Antragsteller wird von FragDenStaat.de automatisch über die dort hinterlegte "persönlichen E-Mail-Adresse" über neue Nachrichten informiert. Falls Sie das nicht überzeugt können Sie aber gerne trotzdem meine "persönliche E-Mail-Adresse" << E-Mail entfernt >> auf CC setzen oder mir per Post antworten. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil Anfragenr: 5309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fabian Keil << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid ZI4-13002/4#233 erhebe ich hiermit Widerspruch. In dem Besch…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: IFG - Keil - Stellungnahme zur Änderung der EuWG [#5309] [#5309]
Datum
9. Februar 2014 14:47
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid ZI4-13002/4#233 erhebe ich hiermit Widerspruch. In dem Bescheid wird mir die Veröffentlichung der Stellungnahme V I 5 - 121 333-7/1, online verfügbar unter https://fragdenstaat.de/static/docs/vermerk_eusperrklausel.pdf, mit Verweis auf das Urheberrecht "untersagt". Dies halte ich grundsätzlich für unzulässig, zur Begründung verweise ich auf die Punkte 1, 2 und 3 des Schreibens: https://fragdenstaat.de/static/docs/abwehrschreiben.pdf Das BMI hat außerdem das gleiche Dokument einer weiteren Person ohne Veröffentlichungs-"Verbot" übermittelt, also implizit der Veröffentlichung zugestimmt: https://fragdenstaat.de/anfrage/abmahnung-von-fragdenstaatde-durch-das-innenministerium/ Bitte teilen Sir mir mit, ob Sie weiterhin an dem Veröffentlichungs-"Verbot" in Ihrem Bescheid festhalten. Mit freundlichen Grüßen Fabian Keil Anfragenr: 5309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fabian Keil << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>