Stellungnahme zur Fusion Siemens-Alstom

Anfrage an: Bundeskartellamt

Die an die EU-Kommission übersandte Stellungnahme bezüglich der Fusion der Siemens Mobiltiy GmbH und der Alstom S.A. (wie u.a. hier beschrieben https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/siemens-und-alstom-bundeskartellamt-hat-bedenken-gegen-bahnfusion/23860860.html?ticket=ST-43138-66hC5bEYBcURnifZIKGa-ap1)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die an die EU-Ko…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme zur Fusion Siemens-Alstom [#35905]
Datum
14. Januar 2019 10:23
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die an die EU-Kommission übersandte Stellungnahme bezüglich der Fusion der Siemens Mobiltiy GmbH und der Alstom S.A. (wie u.a. hier beschrieben https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/siemens-und-alstom-bundeskartellamt-hat-bedenken-gegen-bahnfusion/23860860.html?ticket=ST-43138-66hC5bEYBcURnifZIKGa-ap1)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskartellamt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Bedingt durch personelle Engpässen und die vorrangig…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Stellungnahme zur Fusion Siemens-Alstom [#35905]
Datum
14. Januar 2019 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Bedingt durch personelle Engpässen und die vorrangige Bearbeitung fristgebundener Verfahren kann die Beantwortung Ihrer Nachricht noch eine Weile dauern. Wir bitten Sie um Verständnis. Bitte beachten Sie auch, dass eine rechtliche Beratung durch uns weder zulässig noch möglich ist. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundeskartellamt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskartellamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
7,0 MB