Stellungnahme zur Verleihung des Lessing-Preises 1985 an Prof. Dr. Hartmut von Hentig
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Aufforderungsschreiben der "Interessengemeinschaft der Opfer der Odenwaldschule Frostschutz" zur Aberkennung des Lessing-Preises 1985 an Prof. Dr. Hartmut von Hentig.
2. Auftragsschreiben der Behörde für Kultur und Medien an das unabhängige Preisrichterkollegium des Lessing-Preises 2017 zur Abgabe einer Stellungnahme.
3. Gutachten oder vergleichbare Schriftstücke des Preisrichterkollegiums oder der Hamburger Behörde für Kultur und Medien welche belegen, dass "das Kollegium sich mit den Vorwürfen an Hartmut von Hentig eingehend beschäftigt hat" (https://www.hamburg.de/contentblob/12587916/f6e29c00ada556b8f0dec5744d18644d/data/stellungnahme-von-hentig.pdf).
4. Regularien, Satzung und ähnliche Schriften, welche die Preisverleihung wie auch Aberkennung des Lessing-Preises regeln.
Auch wenn rechtlich für die Auskunftsforderung nicht erforderlich, will ich diese Forderung zur Auskunftserteilung wie folgt begründen:
Der Hamburger Senat hat den Lessing-Preisträger Hartmut von Hentig öffentlich diskreditiert und an den Pranger gestellt. So wird ihm attestiert, dass es heute undenkbar wäre, ihm eine moralisch hochstehende Auszeichnung zu verleihen. Er wird zudem dafür verantwortlich gemacht, dass er vorrangig verantwortlich ist, dass es keine Strafverfolgung von Sexualstraftätern gegeben hat. Der "heutige Kenntnisstand", auf den Senat und Preisrichterkollegium verweisen, wird nicht belegt.
§ 1 des Hamburgischen Transparenzgesetz bennent das Bürgerrecht, "um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen." Ohne die beantragten Auskünfte ist diese Kontrolle staatlichen Handelns nicht möglich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind beantrage ich, mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum20. Januar 2020
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28. April 2020
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Kosten dieser Information:160,00 Euro
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