Stellungnahmeersuchen des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern an das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

1. die Stellungnahmen als Antworten Stellungnahmeersuchen des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern an das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren als pdf-Datei o.ä. - ersatzweise in gedruckter Form.

2. eine Übersicht/ Auflistung der unter 1. beantragten Dokumente (Themen/Betreffzeilen o.ä.) in den letzten Jahren als pdf-Datei o.ä. - ersatzweise in gedruckter Form.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. April 2014
  • Frist
    3. Mai 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die St…
An Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmeersuchen des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern an das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern [#6124]
Datum
1. April 2014 20:59
An
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Stellungnahmen als Antworten Stellungnahmeersuchen des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern an das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren als pdf-Datei o.ä. - ersatzweise in gedruckter Form. 2. eine Übersicht/ Auflistung der unter 1. beantragten Dokumente (Themen/Betreffzeilen o.ä.) in den letzten Jahren als pdf-Datei o.ä. - ersatzweise in gedruckter Form.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Antrag nach IFG M-V vom 01.04.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, leider lässt Ihr o.g. E-Mail-Schreiben ni…
Von
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Betreff
Antrag nach IFG M-V vom 01.04.2014
Datum
17. April 2014 15:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, leider lässt Ihr o.g. E-Mail-Schreiben nicht hinreichend deutlich erkennen, welche Informationen von Ihnen vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern erfragt werden. Ich wäre Ihnen daher für eine nähere Erläuterung dankbar. In der bisherigen Form ist eine Bearbeitung Ihres Antrages leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen