Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses

1) eine Übersicht (möglichst tabellarisch) mit allen Gesetzesentwürfen aus Ihrem Haus aus dem Zeitraum 01.09.2017 bis 17.08.2023, zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 GGO stattfand, jeweils unter Angabe des Zeitpunkts der Öffentlichkeitsbeteiligung (Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen) nach § 47 GGO, der Frist für die Stellungnahmen, sowie die Seitenzahl der Gesetzesentwürfe.

nur sofern sie die Anfrage zu 1) ablehnen solten, bitte ich alternativ um die Zusendung der folgend unter 2) und 3) genannten Unterlagen:

2) alle Gesetzesentwürfe aus Ihrem Haus aus dem genannten Zeitraum, zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 GGO, stattfand.
3) zu jedem Gesetzesentwurf die Email, mit der die Verbände und Interessenvertreter nach § 47 GGO zur Abgabge von Stellungnahmen eingeladen wurden.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) eine Übersicht (möglichst tabellar…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286362]
Datum
17. August 2023 15:29
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) eine Übersicht (möglichst tabellarisch) mit allen Gesetzesentwürfen aus Ihrem Haus aus dem Zeitraum 01.09.2017 bis 17.08.2023, zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 GGO stattfand, jeweils unter Angabe des Zeitpunkts der Öffentlichkeitsbeteiligung (Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen) nach § 47 GGO, der Frist für die Stellungnahmen, sowie die Seitenzahl der Gesetzesentwürfe. nur sofern sie die Anfrage zu 1) ablehnen solten, bitte ich alternativ um die Zusendung der folgend unter 2) und 3) genannten Unterlagen: 2) alle Gesetzesentwürfe aus Ihrem Haus aus dem genannten Zeitraum, zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 GGO, stattfand. 3) zu jedem Gesetzesentwurf die Email, mit der die Verbände und Interessenvertreter nach § 47 GGO zur Abgabge von Stellungnahmen eingeladen wurden. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 286362 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286362/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr geehrter Herr Schönberger, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IF…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
057 Anfrage nach dem IFG: Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286362]
Datum
21. August 2023 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17. August 2023. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. Im Einzelfall kann die Bearbeitung sich verzögern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5 – 13002/Anträge 2023#057 Sehr geehrter Herr Sch…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG: Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286362]
Datum
11. September 2023 15:08
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5 – 13002/Anträge 2023#057 Sehr geehrter Herr Schönberger, anbei erhalten Sie zu Ihrem IFG-Antrag vom 17.08.2023 den Bescheid vom 11.09.2023 samt dazugehöriger Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersicht. In Anlage 1 sind nur die Gesetzentwürfe und Stellung…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG: Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286362]
Datum
13. September 2023 14:26
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersicht. In Anlage 1 sind nur die Gesetzentwürfe und Stellungnahmefristen im Zeitraum 2021-2023 aufgelistet. Bitte senden Sie mir eine entsprechende Übersicht auch bezüglich der Jahre 2017-2020 zu. Mit freundlichen Grüßen, Philipp Schönberger Anfragenr: 286362 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286362/

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr geehrter Herr Schönberger, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wurde, wie im Bes…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG: Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286362]
Datum
14. September 2023 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wurde, wie im Bescheid vom 11.09.2023 mitgeteilt, mit der Bildung der Regierung der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages neu geschaffen. Naturgemäß kann für die Zeit vor dem 8. Dezember 2021 keine Übersicht übersandt werden. Mit freundlichen Grüßen