Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses

1) eine Übersicht (möglichst tabellarisch) mit allen Gesetzesentwürfen aus Ihrem Haus aus dem Zeitraum 01.09.2017 bis 17.08.2023, zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 GGO stattfand, jeweils unter Angabe des Zeitpunkts der Öffentlichkeitsbeteiligung (Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen) nach § 47 GGO, der Frist für die Stellungnahmen, sowie die Seitenzahl der Gesetzesentwürfe.

nur sofern sie die Anfrage zu 1) ablehnen solten, bitte ich alternativ um die Zusendung der folgend unter 2) und 3) genannten Unterlagen:

2) alle Gesetzesentwürfe aus Ihrem Haus aus dem genannten Zeitraum, zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 GGO, stattfand.
3) zu jedem Gesetzesentwurf die Email, mit der die Verbände und Interessenvertreter nach § 47 GGO zur Abgabge von Stellungnahmen eingeladen wurden.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) eine Übersicht (möglichst tabellar…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286355]
Datum
17. August 2023 15:29
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) eine Übersicht (möglichst tabellarisch) mit allen Gesetzesentwürfen aus Ihrem Haus aus dem Zeitraum 01.09.2017 bis 17.08.2023, zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 GGO stattfand, jeweils unter Angabe des Zeitpunkts der Öffentlichkeitsbeteiligung (Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen) nach § 47 GGO, der Frist für die Stellungnahmen, sowie die Seitenzahl der Gesetzesentwürfe. nur sofern sie die Anfrage zu 1) ablehnen solten, bitte ich alternativ um die Zusendung der folgend unter 2) und 3) genannten Unterlagen: 2) alle Gesetzesentwürfe aus Ihrem Haus aus dem genannten Zeitraum, zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 GGO, stattfand. 3) zu jedem Gesetzesentwurf die Email, mit der die Verbände und Interessenvertreter nach § 47 GGO zur Abgabge von Stellungnahmen eingeladen wurden. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 286355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286355/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z15-18501/133(2023) Berlin, 21. Au…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286355]
Datum
21. August 2023 13:34
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z15-18501/133(2023) Berlin, 21. August 2023 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 17. August 2023 Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, den Sie namens des << Adresse entfernt >> gestellt haben. Nach erster, kursorischer Prüfung Ihres Antrages dürfte die Bearbeitung im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen gebührenrelevanten Verwaltungsaufwand auslösen. Da die betreffenden amtlichen Informationen im BMBF nicht an einer Stelle gebündelt vorliegen, wären mehrere Organisationseinheiten aus verschiedenen Abteilungen mit der Bearbeitung des Antrages zu befassen. Nach derzeitiger Schätzung wird von einem Verwaltungsaufwand in Höhe von insgesamt zehn Stunden in der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes ausgegangen. Auf Grundlage von Nummer 1.2, Teil A der Anlage (zu § 1 Absatz 1 Informationsgebührenverordnung) Gebühren- und Auslagenverzeichnis dürfte hierfür eine Gebühr in Höhe von ca. 90,00 Euro anfallen. Die Gebühr richtet sich nach dem tatsächlich angefallenen Verwaltungsaufwand und kann mithin auch höher oder niedriger ausfallen. Der betreffende Gebührentatbestand ist in jedem Fall aber bei 250,00 Euro gedeckelt. Vor diesem Hintergrund wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir bis zum 31. August 2023 mitteilen könnten, ob Sie an dem Antrag festhalten möchten. Sofern ich keine Rückmeldung von Ihnen erhalten sollte, erlaube ich mir davon auszugehen, dass Sie nicht länger an dem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Guten Tag, danke für Ihre Nachricht. Ich halte auch bei etwa entstehenden Gebühren an meinem Antrag fest. LG M…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: WG: Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286355]
Datum
21. August 2023 13:55
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für Ihre Nachricht. Ich halte auch bei etwa entstehenden Gebühren an meinem Antrag fest. LG Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 286355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286355/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z15-18501/133(2023) Berlin, 5. …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286355]
Datum
5. September 2023 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z15-18501/133(2023) Berlin, 5. September 2023 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 17. August 2023 Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, den Sie namens des << Adresse entfernt >> gestellt haben. Beigefügt erhalten Sie die von Ihrem Antrag erfassten amtlichen Informationen. Nach Prüfung des Antrages kann ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung im angefragten Zeitraum vor Januar 2019 keine Gesetzgebungsvorhaben betrieben hat. Eine Entscheidung über die Gebühren ergeht mit gesondertem Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle, unkomplizierte und präzise Beantwortung meiner Anfrage. Bzgl. der Entsc…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: WG: Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286355]
Datum
7. September 2023 13:21
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle, unkomplizierte und präzise Beantwortung meiner Anfrage. Bzgl. der Entscheidung über eventuell zu erhebende Gebühren und möglichen Gebührenermäßigungstatbeständen teil ich Ihnen mit: Meine Anfrage verfolgt einen wissenschaftlichen Zweck im öffentlichen Interesse. In den vergangenen Monaten kamen immer wieder öffentliche Diskussionen über die Art und Weise der Durchführung der Verbändebeteiligung nach § 47 Abs. 3 GGO im Gesetzgebungsverfahren auf, weil Ministerien teils sehr kurze Stellungnahmefristen setzten. So zum Beispiel wieder in dieser Woche: Das Bundeskanzleramt gab den Verbänden eine Frist von 24 Stunden für Stellungnahmen zum BND-Gesetzentwurf, was u.A. vom Deutschen Anwaltsverein scharf kritisiert wurde (https://twitter.com/Anwaltverein/status/1693601607101841688). Gerade diese kurze Fristen können ja auch dazu führen, dass - wie Sie in Ihrem Bescheid selbst andeuten - zu einzelnen Gesetzesentwürfen gar keine Stellungnahmen abgegeben werden. Bei Gesetzen, die Umweltinformationen enthalten, ist die Verbändebeteiligung außerdem nicht bloß durch die Geschäftsordnung der Ministerien vorgegeben, sondern auch durch die Aarhus-Konvention völkerrechtlich vorgezeichnet. In diesem Zusammenhang ist auch eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Aarhus Compliance Committee anhängig. Green Legal Impact möchte gerne die ministeriale Praxis der letzten 6 Jahre beleuchten und empirisch untersuchen, ob die Stellungnahmefristen tatsächlich (wie von Verbänden oft kritisiert) unangemessen kurz ausfallen - oder ob dies nur gut begründete Ausnahmefälle betrifft. Das Ergebnis der Erhebung soll veröffentlicht und in die öffentliche Diskussion um gute Gesetzgebung einfließen. Die Bundesregierung hat sich selbst einer guten Gesetzgebung verschrieben und die frühe Beteiligung der Betroffenen auf die Fahnen geschrieben: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/wie-gesetze-gut-werden Die mit dieser Anfrage verfolgte Auswertung kommt damit letztlich auch der Bundesregierung und den Ministerien zugute. Vor diesem Hintergrund wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie - wie im Übrigen auch andere Ministerien - nach § 2 IFGGebV von der Erhebung einer Gebühr absehen. Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 286355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286355/
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Guten Tag, für Ihre die Entscheidung über die Gebührenerhebung möchte ich Sie außerdem noch darauf hinweisen, das…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: WG: Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286355]
Datum
6. Oktober 2023 10:10
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-bescheid-geschwaerzt.pdf
853,7 KB
Guten Tag, für Ihre die Entscheidung über die Gebührenerhebung möchte ich Sie außerdem noch darauf hinweisen, dass auch Ihre Kolleg*innen im BMEL nach § 2 IFGgebV von einer solchen abgesehen haben. Den Bescheid des BMEL dazu finden Sie im Anhang. Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Guten Tag, Entschuldigen Sie bitte die Nachfragen. Bis wann kann ich denn etwa mit einer Entscheidung über die Ge…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: WG: Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286355]
Datum
12. Oktober 2023 11:13
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Entschuldigen Sie bitte die Nachfragen. Bis wann kann ich denn etwa mit einer Entscheidung über die Gebühren rechnen? Unser Budget für die Recherche ist nicht all zu groß, daher wäre es hilfreich, bald zu wissen, in welcher Größenordnung die Gebühren liegen, damit wir Entscheidungen über die Fortführung von parallelen Verfahren bei anderen Ministerien treffen können. Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z15-18501/133(2023) Berlin, 18. Ok…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: WG: Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286355]
Datum
18. Oktober 2023 15:00
Status
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z15-18501/133(2023) Berlin, 18. Oktober 2023 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 17. August 2023 Sehr geehrter Herr Schönberger, ich bitte um Beachtung des beigefügten Bescheids. Mit freundlichen Grüßen