Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses

1) eine Übersicht (möglichst tabellarisch) mit allen Gesetzesentwürfen aus Ihrem Haus aus dem Zeitraum 01.09.2017 bis 17.08.2023, zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 GGO stattfand, jeweils unter Angabe des Zeitpunkts der Öffentlichkeitsbeteiligung (Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen) nach § 47 GGO, der Frist für die Stellungnahmen, sowie die Seitenzahl der Gesetzesentwürfe.

nur sofern sie die Anfrage zu 1) ablehnen solten, bitte ich alternativ um die Zusendung der folgend unter 2) und 3) genannten Unterlagen:

2) alle Gesetzesentwürfe aus Ihrem Haus aus dem genannten Zeitraum, zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 GGO, stattfand.
3) zu jedem Gesetzesentwurf die Email, mit der die Verbände und Interessenvertreter nach § 47 GGO zur Abgabge von Stellungnahmen eingeladen wurden.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) eine Übersicht (möglichst tabellar…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286357]
Datum
17. August 2023 15:29
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) eine Übersicht (möglichst tabellarisch) mit allen Gesetzesentwürfen aus Ihrem Haus aus dem Zeitraum 01.09.2017 bis 17.08.2023, zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 GGO stattfand, jeweils unter Angabe des Zeitpunkts der Öffentlichkeitsbeteiligung (Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen) nach § 47 GGO, der Frist für die Stellungnahmen, sowie die Seitenzahl der Gesetzesentwürfe. nur sofern sie die Anfrage zu 1) ablehnen solten, bitte ich alternativ um die Zusendung der folgend unter 2) und 3) genannten Unterlagen: 2) alle Gesetzesentwürfe aus Ihrem Haus aus dem genannten Zeitraum, zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 GGO, stattfand. 3) zu jedem Gesetzesentwurf die Email, mit der die Verbände und Interessenvertreter nach § 47 GGO zur Abgabge von Stellungnahmen eingeladen wurden. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 286357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286357/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Schönberger, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 17.08.2023 beim Bundesministerium für…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286357]
Datum
17. August 2023 16:00
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzerklrungbmel-ifgviguig.pdf
92,8 KB
Sehr geehrter Herr Schönberger, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 17.08.2023 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Marie-Noelle Sutter Referentin ________________________ Referat 114 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Telefon: 030 18529-0 Telefax: (030) 18 529 - 4262 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmel.de Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMEL können Sie der Datenschutzerklärung auf: "www.bmel.de/DE/serviceseiten/datenschutz/datenschutz_node.html" entnehmen."
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Schönberger, zu Ihrem IFG-Antrag vom 17.08.2023 namens des << Adresse entfernt >>…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286357]
Datum
24. August 2023 16:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, zu Ihrem IFG-Antrag vom 17.08.2023 namens des << Adresse entfernt >> teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung-IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften ist gemäß Teil A Nr. 1.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV ein Gebührenrahmen von 30 bis 250 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Derzeit wird mit Gebühren im oberen Gebührenrahmen gerechnet, da zur Erstellung der unter 1) Ihres Antrages erbetenen Übersicht eine hausweite Abfrage in den rechtsetzenden Fachreferaten des BMEL notwendig ist. Der angefragte Zeitraum betrifft ca. 40 Referentenentwürfe. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung im Sinne des § 2 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) geprüft werden kann. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie bis zum 07.09.2023 um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten bzw. ggf. auf ein bestimmtes Informationsbegehren eingrenzen möchten. Zudem bitte ich vor dem Hintergrund, dass die Referentenentwürfe des BMEL auf der Website des BMEL öffentlich zugänglich sind, um Rückmeldung, ob Sie auf die erbetene Angabe der jeweiligen Seitenzahlen, die Sie den Entwürfen unmittelbar entnehmen können, verzichten. Insofern wäre der Antrag ansonsten gemäß § 9 Absatz 3, Alt. 2 IFG abzulehnen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre instruktive Antwort! Ich halte meine Anfrage trotz möglicher Gebühren aufrec…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286357]
Datum
25. August 2023 09:03
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre instruktive Antwort! Ich halte meine Anfrage trotz möglicher Gebühren aufrecht, verzichte aber gerne auf die Angabe der Seitenzahlen. Zu möglichen Gebührenermäßigungstatbeständen teile ich Ihnen mit: Tatsächlich verfolgt meine Anfrage einen wissenschaftlichen Zweck im öffentlichen Interesse. In den vergangenen Monaten kamen immer wieder öffentliche Diskussionen über die Art und Weise der Durchführung der Verbändebeteiligung im Gesetzgebungsverfahren auf, weil Ministerien teils sehr kurze Stellungnahmefristen setzten. So zum Beispiel wieder in dieser Woche: Das Bundeskanzleramt gab den Verbänden eine Frist von 24 Stunden für Stellungnahmen zum BND-Gesetz, was u.A. vom Deutschen Anwaltsverein kritisiert wurde. Bei Gesetzen, die Umweltinformationen enthalten, ist die Verbändebeteiligung nicht bloß durch die Geschäftsordnung der Ministerien vorgegeben, sondern auch durch die Aarhus-Konvention völkerrechtlich vorgezeichnet. In diesem Zusammenhang ist auch eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Aarhus Compliance Committee anhängig. Green Legal Impact möchte gerne die Praxis der letzten 6 Jahre beleuchten und empirisch untersuchen, ob die Stellungnahmefristen tatsächlich (wie von Verbänden oft kritisiert) unangemessen kurz ausfallen - oder ob dies nur gut begründete Ausnahmefälle betrifft. Das Ergebnis der Erhebung soll veröffentlicht und in die Diskussion um gute Gesetzgebung einfließen. Sie kommt damit letztlich auch der Bundesregierung und den Ministerien zugute. Vor diesem Hintergrund wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie - wie im Übrigen auch andere Ministerien - nach § 2 IFGGebV von der Erhebung einer Gebühr absehen. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 286357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286357/
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Schönberger, die Bearbeitung Ihres IFG-Antrags hat sich aufgrund des großen Rechercheaufwands …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286357]
Datum
18. September 2023 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, die Bearbeitung Ihres IFG-Antrags hat sich aufgrund des großen Rechercheaufwands verzögert, ist aber in Kürze abgeschlossen. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Wir sind bemüht, Ihnen so rasch wie möglich zu antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Schönberger, anliegend übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid des BMEL nebst der erbetenen Übers…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Stellungnahmefristen zu Gesetzesentwürfen Ihre Hauses [#286357]
Datum
4. Oktober 2023 18:16
Status
Sehr geehrter Herr Schönberger, anliegend übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid des BMEL nebst der erbetenen Übersicht. Mit freundlichen Grüßen