Stellungnahme/Gutachten zur Leistungsfähigkeit der LSA-Knoten der L3020 in Gießen

Anfrage an: Hessen Mobil

Stellungnahme/Gutachten zur Leistungsfähigkeit des Knotens a) L3020/Gottlieb-Daimler-Straße und b) L3020/Rodheimer Straße mit Untersuchung folgender Fragen:
1. In welcher Qualitätsstufe (QSV) befinden sich die Knoten mit dem derzeitigen Signalisierungsprogramm?
2.1 In welche QSV würden die Knoten rutschen, wenn langsame Radfahrer (4m/s) auf der Fahrbahn in allen Fahrbeziehungen (außer von bzw. auf die B429) bei Räum – und Zwischenzeiten berücksichtigt würden?
2.2 In welcher QSV würden die Knoten rutschen, wenn zusätzlich weiterhin Abbieger auf die B429 und Rad- und Fußverkehr im Seitenraum getrennt signalisiert würden?
2.3 Welche Konsequenzen hätte das jeweils?

Hinweis: Diese Stellungnahme wurde von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Gießen am 22.10.2019 um 11:24 Uhr per Mail angefragt und müsste daher von Ihrer Behörde verfasst worden sein.

b) Sofern es keine entsprechende Stellungnahme gibt: Antwort Ihrer Behörde auf die o.g. Anfrage der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Gießen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. November 2021
  • Frist
    4. Dezember 2021
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Alexander Koop
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme…
An Hessen Mobil Details
Von
Alexander Koop
Betreff
Stellungnahme/Gutachten zur Leistungsfähigkeit der LSA-Knoten der L3020 in Gießen [#232235]
Datum
2. November 2021 20:07
An
Hessen Mobil
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme/Gutachten zur Leistungsfähigkeit des Knotens a) L3020/Gottlieb-Daimler-Straße und b) L3020/Rodheimer Straße mit Untersuchung folgender Fragen: 1. In welcher Qualitätsstufe (QSV) befinden sich die Knoten mit dem derzeitigen Signalisierungsprogramm? 2.1 In welche QSV würden die Knoten rutschen, wenn langsame Radfahrer (4m/s) auf der Fahrbahn in allen Fahrbeziehungen (außer von bzw. auf die B429) bei Räum – und Zwischenzeiten berücksichtigt würden? 2.2 In welcher QSV würden die Knoten rutschen, wenn zusätzlich weiterhin Abbieger auf die B429 und Rad- und Fußverkehr im Seitenraum getrennt signalisiert würden? 2.3 Welche Konsequenzen hätte das jeweils? Hinweis: Diese Stellungnahme wurde von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Gießen am 22.10.2019 um 11:24 Uhr per Mail angefragt und müsste daher von Ihrer Behörde verfasst worden sein. b) Sofern es keine entsprechende Stellungnahme gibt: Antwort Ihrer Behörde auf die o.g. Anfrage der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Gießen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Koop Anfragenr: 232235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232235/ Postanschrift Alexander Koop << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Koop
Hessen Mobil
Sehr geehrter Herr Koop, vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Lichtsignalanlagen am Knotenpunkt B 429 und L 3020, …
Von
Hessen Mobil
Betreff
Zwischennachricht zu Hessen Mobil 2021-09595: Stellungnahme/Gutachten zur Leistungsfähigkeit der LSA-Knoten der L3020 in Gießen [#232235]
Datum
1. Dezember 2021 17:20
Status
Warte auf Antwort
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262 Bytes


Sehr geehrter Herr Koop, vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Lichtsignalanlagen am Knotenpunkt B 429 und L 3020, Heuchelheimer Straße in Gießen. Die fachliche Bearbeitung Ihrer Fragen dauert aktuell noch an, weshalb wir Ihnen heute nur der Eingang Ihrer Anfrage bestätigen können und zunächst um Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Hessen Mobil
Sehr geehrter Herr Koop, gern kommen wir auf Ihre Anfrage zur L 3020 in Gießen zurück. Die von Ihren angefragten …
Von
Hessen Mobil
Betreff
Hessen Mobil 2021-09595: Stellungnahme/Gutachten zur Leistungsfähigkeit der LSA-Knoten der L3020 in Gießen [#232235]
Datum
23. Dezember 2021 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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262 Bytes


Sehr geehrter Herr Koop, gern kommen wir auf Ihre Anfrage zur L 3020 in Gießen zurück. Die von Ihren angefragten Qualitätsstufen wurden im Rahmen der verkehrstechnischen Untersuchung zur Berechnung der beiden Lichtsignalanlagen nicht untersucht bzw. ermittelt, so dass uns dazu keine Unterlagen vorliegen. Anbei erhalten Sie die Stellungnahme von Hessen Mobil zu der Anhörung der Stadt Gießen: ############### Wie Sie bereits in der Entwurfsanordnung erläutert haben, wurde im Zuge der Lichtsignalanlagenerneuerung festgestellt, dass die Leistungsfähigkeit der Ampelanlagen bereits voll ausgelastet ist. Aus diesem Grunde wurden damals nach Möglichkeiten gesucht, die Leistungsfähigkeit und somit den Verkehrsfluss sowie die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Daher wurde im Zuge der signaltechnischen Berechnung der Radverkehr in den Räum- und Zwischenzeiten nicht berücksichtigt. Hierdurch konnten die Zwischenzeiten verringert und die Leistungsfähigkeit erhöht werden Dies hatte aber auch zur Folge, dass der besagte Streckenabschnitt der L3020 zwischen der Konrad-Adenauer-Brücke und dem Ortsanfang Heuchelheim mit dem Verbot für Radfahrende "VZ 254" zu beschildern ist. Die Örtlichkeit stellt sich derzeit so dar, dass der Streckenabschnitt zwischen dem Bauwerk und der Ampelanlage zum Gewerbegebiet in beide Fahrtrichtungen mehrere Fahrstreifen besitzt. Hier sehen wir ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Radfahrende, wenn diese auf der Landesstraße fahren würden, da Sie mitunter mehrere Fahrstreifen im Bereich der Ampelanlagen queren müssen und das in Verbindung mit einer sehr hohen Verkehrsbelastung. Eine Anpassung des Fahrbahnquerschnitts zugunsten des Radverkehrs ist unter den jetzigen Gegebenheiten nicht möglich, da dadurch erhebliche Einbußen der Leistungsfähigkeit entstehen würden, was wiederum zu erheblichen Rückstaus führen würde. Insbesondere Rückstaus auf die B429 sind jedoch aufgrund der Verkehrssicherheit unbedingt zu vermeiden. Als drittes möchte ich anmerken, dass die baulichen Ausführungen der jetzigen Ampelanlagen darauf ausgeführt sind, das Radfahrende auf dem parallelverlaufenden Rad- Gehweg fahren. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, so wären sowohl die Ampelanlagen als auch die Zuwegungsmöglichkeiten vom Rad-Gehweg in das Gewerbegebiet Gießen-West bzw. in Richtung Hessenhallen komplett zu überplanen und umzubauen. Dies wäre ein erheblicher Änderungsbedarf. Seitens dem Straßenbaulastträger stimmen wir der geplanten verkehrsbehördlichen Anordnung der Stadt Gießen zu. Der Abbau des VZ 254 aus Richtung Heuchelheim kommend kann jedoch nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden, wenn die Radwegebenutzungspflicht auf diesem Streckenabschnitt bestehen bleibt. Eine bauliche Verbesserung im Einmündungsbereich der Friedrich-List-Straße werde ich bei unserem zuständigen Dezernat beantragen, mit der Bitte diese zeitnah auszuführen. Hierdurch soll wie von Ihnen geschildert, die Zufahrtsmöglichkeit auf den benutzungspflichtigen Rad- Gehweg verbessert werden. Abschließend möchte ich Sie noch bitten, dass Sie die Beschilderung an der Kreuzung Rodheimer Straße / An der Hessenhalle ebenso überprüfen, dass aus dieser Richtung kein Radverkehr in die L3020 einfahren kann. ############### Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen