Stellungnahmen der LKRP zum Berliner Transparenzgesetz

Die Stellungnahme der LKRP Berlin zum Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz (AGH-Drucksache 18/3458), die bei Ihnen eingegangen sind. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Ergebnis der Anfrage

Stellungnahme ist hier zu finden: https://fragdenstaat.de/dokumente/9397-…

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. März 2021
  • Frist
    21. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Stellungnahmen der LKRP zum Berliner Transparenzgesetz [#216025]
Datum
19. März 2021 15:09
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stellungnahme der LKRP Berlin zum Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz (AGH-Drucksache 18/3458), die bei Ihnen eingegangen sind. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 216025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216025/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre IFG-Anfrage, die wir heute zur Kenntnis genommen und zur Bearb…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Stellungnahmen der LKRP zum Berliner Transparenzgesetz [#216025]
Datum
19. März 2021 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre IFG-Anfrage, die wir heute zur Kenntnis genommen und zur Bearbeitung im Hause weiter geleitet haben. Viele Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> ich habe die Stellungnahme inzwischen auf anderem Wege erhalten und ziehe meine Anf…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Re: Stellungnahmen der LKRP zum Berliner Transparenzgesetz [#216025]
Datum
9. April 2021 09:24
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe die Stellungnahme inzwischen auf anderem Wege erhalten und ziehe meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 216025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216025/

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Humboldt Universität zu Berlin
Professur Geschichte Aserbeidschans Sehr geehrter Herr Semsrott, unter dem 24.06.2021 begehrten Sie zusätzlich zu…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Professur Geschichte Aserbeidschans
Datum
7. Juli 2021 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,3 KB
thomas_eschke.vcf
298 Bytes


Sehr geehrter Herr Semsrott, unter dem 24.06.2021 begehrten Sie zusätzlich zu bisher gestellten Fragen weitere Auskünfte (Anzahl der Dissertationen, Zahl der Angestellten, Drittmittel). Da hier in verschiedenen Bereichen der Universität Recherchen zu vorhandenen Akten im Sinne des § 3 Abs. 2 IFG Berlin nötig sind, kann ich eine Beantwortung innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist angesichts der Ferien- und Urlaubszeit nicht zusichern, und bitte insoweit um eine angemessene Verlängerung. Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGegO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall halten wir vorläufig die Tarifstelle 1004 Buchst. a Ziff. 2 für einschlägig. Hinzu kommen etwaige Kosten für Kopien (Tarifstelle 1004 Buchst. d). Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand von mindestens einer halben Stunde gerechnet werden. Demzufolge ist davon auszugehen, dass Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 30 bis 50 € für Sie anfallen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter aufrecht erhalten möchten. Wir möchten Sie zudem um Mitteilung einer Postanschrift bitten, an die eine abschließende Entscheidung sowie ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Begehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen