Stellungnahmen der Studierendenschaften und Hochschulleitungen zum Prüfbericht - Thüringer Rechnungshof Thema Studierendenschaften

Bitte schicken Sie mir die Stellungnahmen zu, die Sie von den Studierendenschaften und den Hochschulleitungen erhalten haben in dieser Thematik mit dem Prüfbericht des Thüringer Rechnungshof - Studierendenschaften.

Danke.

Quelle:
Akrützel, Hochschulzeitung Uni Jena, 19.11.2020 - https://www.akruetzel.de/2020/11/19/sag-mir-wo-du-stehst/

"In dem Artikel vom Akrützel heißt es: "Die beiden Jenaer Studierendenräte an der FSU und EAH haben genau wie der Präsident ihre Stellungnahme schriftlich an das Thüringer Wissenschaftsministerium weitergeleitet. Dort will man sich auf Akrützel-Nachfrage nur informell äußern und bittet vehement darum „in ihrer Zeitung da nicht aus dem vertraulichen Bericht zu zitieren“.
Zu Aussagen, wie das Ministerium mit den Vorwürfen umgeht und welche Schlüsse es daraus zieht, zeigte man sich nicht bereit. Nun liegt es am Rechnungshof, ob die Prüfungsergebnisse im Jahresbericht auftauchen und damit offiziell an die Öffentlichkeit gelangen. Das aber, so heißt es aus dem Landesrechnungshof, werde noch geprüft. Das können sie ja bekanntlich am besten."

Ergebnis der Anfrage

Das ThürTG gilt damit grundsätzlich auch, aber aufgrund der verfassungsrechtlichen Stellung nicht uneingeschränkt, für den TRH. In der Gesetzesbegründung (s. in der Parlamentsdokumentation Landtagsdrucksache 6/6684 S. 37 f.) wird dazu ausgeführt:

„Der Begriff der öffentlich-rechtlichen Aufgaben lehnt sich an § 1 Abs. 2 ThürVwVfG an und stellt damit auf den Begriff der materiellen Verwaltung ab. Da sich der Anwendungsbereich des Gesetzes somit auf reine Verwaltungstätigkeiten bezieht, fallen öffentliche Stellen, die legislative, judikative oder gubernative Aufgaben sowie sonstige unabhängige Tätigkeiten wahrnehmen, nur hinsichtlich ihrer verwaltungsmäßigen Handlungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Vom Anwendungsbereich erfasst sind damit die Prüffeststellungen und -ergebnisse des Rechnungshofs, nicht jedoch der Prüfungsbereich im Übrigen oder der Beratungsbereich. Ein Zugang zu den Prüffeststellungen und -ergebnissen auf der Grundlage des Thüringer Transparenzgesetzes kommt erst mit formalem Abschluss des Prüfungsverfahrens in Betracht.“

Diese Einschränkungen gelten zwangsläufig auch für das TMWWDG, soweit es in diesem Rahmen Stellungnahmen der Studierendenschaften und Hochschulleitungen zwecks Stellungnahme zum Entwurf des Prüfberichtes eingeholt hat.

Das gegenständliche Prüfungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, so dass ein Informationsanspruch nicht gegeben ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte schick…
An Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen der Studierendenschaften und Hochschulleitungen zum Prüfbericht - Thüringer Rechnungshof Thema Studierendenschaften [#204352]
Datum
24. November 2020 10:42
An
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte schicken Sie mir die Stellungnahmen zu, die Sie von den Studierendenschaften und den Hochschulleitungen erhalten haben in dieser Thematik mit dem Prüfbericht des Thüringer Rechnungshof - Studierendenschaften. Danke. Quelle: Akrützel, Hochschulzeitung Uni Jena, 19.11.2020 - https://www.akruetzel.de/2020/11/19/sag-mir-wo-du-stehst/ "In dem Artikel vom Akrützel heißt es: "Die beiden Jenaer Studierendenräte an der FSU und EAH haben genau wie der Präsident ihre Stellungnahme schriftlich an das Thüringer Wissenschaftsministerium weitergeleitet. Dort will man sich auf Akrützel-Nachfrage nur informell äußern und bittet vehement darum „in ihrer Zeitung da nicht aus dem vertraulichen Bericht zu zitieren“. Zu Aussagen, wie das Ministerium mit den Vorwürfen umgeht und welche Schlüsse es daraus zieht, zeigte man sich nicht bereit. Nun liegt es am Rechnungshof, ob die Prüfungsergebnisse im Jahresbericht auftauchen und damit offiziell an die Öffentlichkeit gelangen. Das aber, so heißt es aus dem Landesrechnungshof, werde noch geprüft. Das können sie ja bekanntlich am besten."
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204352/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Antrag nach ThürTG/ThürUIG/VIG - Ihre E-Mail vom 24.11.2020 an das TMWWDG Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren …
Von
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Betreff
Antrag nach ThürTG/ThürUIG/VIG - Ihre E-Mail vom 24.11.2020 an das TMWWDG
Datum
7. Dezember 2020 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag auf Aktenauskunft in der E-Mail vom 24.11.2020 an das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) erlasse ich den in der Anlage beigefügten Bescheid. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch wird der Bescheid in elektronischer Form übersandt. Mit freundlichen Grüßen