Stellungnahmen und Strategiepapiere zum Urteil des EuGH vom 27.05.19 (Az. C-508/18)

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Sämtliche Stellungnahmen des Bundesjustizministeriums zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 27.05.19 (Az. C-508/18).

Ergebnis der Anfrage

Bundesamt nicht zuständig, Verweis auf Bundesministerium, Anfrage entsprechend dort gestellt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
Siegfried Hille
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Stellun…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Siegfried Hille
Betreff
Stellungnahmen und Strategiepapiere zum Urteil des EuGH vom 27.05.19 (Az. C-508/18) [#236455]
Datum
29. Dezember 2021 22:54
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Stellungnahmen des Bundesjustizministeriums zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 27.05.19 (Az. C-508/18).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Siegfried Hille Anfragenr: 236455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236455/ Postanschrift Siegfried Hille << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Siegfried Hille
Bundesamt für Justiz
IFG Antrag vom 29.12.2021 / das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 27.05.2019 Sehr geehrter Herr Hille, mi…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
IFG Antrag vom 29.12.2021 / das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 27.05.2019
Datum
4. Januar 2022 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hille, mit Ihrer E-Mail vom 29. Dezember 2021 haben Sie unter Berufung auf die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) um Zusendung sämtlicher Stellungnahmen des Bundesjustizministeriums zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 27. Mai 2019 zu Az.: C-508/18 gebeten. Ihrem Informationsbegehren vermag ich nicht zu entsprechen, da das Bundesamt für Justiz für die Abgabe von Stellungnahmen in Verfahren vor dem EuGH nicht zuständig ist. In Anbetracht dessen stelle ich Ihnen anheim, sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium der Justiz (Mohrenstraße 37, 10177 Berlin oder <<E-Mail-Adresse>>) zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Siegfried Hille
AW: IFG Antrag vom 29.12.2021 / das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 27.05.2019 [#236455] Sehr << A…
Von
Siegfried Hille
Betreff
AW: IFG Antrag vom 29.12.2021 / das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 27.05.2019 [#236455]
Datum
4. Januar 2022 23:30
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Siegfried Hille Anfragenr: 236455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236455/